
(...) Im Zuge der nächsten Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung wird geprüft werden, ob das Genehmigungsverfahren für die Tätigkeit der Hundeausbildung in der Tierschutz-Hundeverordnung näher geregelt werden kann und soll.“ Die neue Fassung des Tierschutzgesetzes sieht also vor, dass eine entsprechende Verordnung erlassen werden kann. Solange dies nicht geschieht, gelten die entsprechenden Reglungen aus dem alten Tierschutzgesetz weiter. (...)