(...) „Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung kann nicht dem der Beamten- und Richterbestechung nachgebildet werden (§§ 331, 332 StGB). Im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist es generell verboten, einen persönlichen Vorteil für eine Diensthandlung oder im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit anzunehmen oder zu gewähren. (...)
Lieber Bogi,
herzlichen Dank für Deine Nachricht vom 01. Dezember 2012 zum Thema Haltung von Puten.
(...) Für die FDP-Fraktion war FDP-Fraktiong, dass mit dem neuen Recht kein zentrales Melderegister geschaffen wird, wie es in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen worden war, sondern es weiter bei der dezentralen Speicherung in den zuständigen Meldebehörden bleibt. (...) Für mich ist entscheidend, dass das neue Melderecht kein Freibrief für Datenhandel oder Werbung ist. (...)
(...) eine Einschränkung des Rederechts der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist nicht akzeptabel. Die bisherige Praxis abgestimmter Stellungnahmen der Fraktionen sowie Reden einzelner Abgeordneter hat sich seit Jahrzehnten bewährt. (...)