Frage an Christiane Ratjen-Damerau von Manuela D. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Vorschlag ab dem nächsten Jahr u.U. 5,00 Euro pro Arztbesuch zu verlangen( zusätzlich zu den ohnehin hohen Krankenversichertenbeiträgen und Zuzahlungen).
Wie kommt man auf die Zahl, dass jeder Deutsche im Schnitt 18 x p.a. zum Arzt geht.
Ich bin chronisch krank (grüner Star) und komme max. auf 8 - 10 Besuche pro Jahr (inkl. ZA),
was ich schon als sehr hoch empfinde.
Ich kenne auch in meinem privaten Umfeld niemanden, der so häufig zum Arzt muss.
Des weiteren habe ich mich Internetforen umgehört und auch dort kommt niemand auf diese Häufigkeit.
Ist diese Zahl ein Argument, um mal wieder den AN, der brav jeden Monat seine Beiträge entrichtet zu schröpfen. Müssen Beamte diese zusätzliche Gebühr auch zahlen, oder bleiben die - wie so oft -verschont ?
Haben Sie herzlichen Dank für eine ehrliche Antwort.
Mit freundlichen Gr.
Manuela Denker
Sehr geehrte Frau Denker,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Diskussion über die Fortentwicklung der Praxisgebühr.
Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind notwendig, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie teuer Gesundheitsleistungen sind und um Anreize zu setzen, sich möglichst wirtschaftlich und sparsam zu verhalten.
Die Praxisgebühr ist jedoch mit einem viel zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Darüber hinaus ist die Regelung zu kompliziert und hat die bei ihrer Einführung durch die rote-grüne Bundesregierung beabsichtigte Steuerungswirkung nicht entfaltet. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, die Zahlung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhebungsverfahren zu überführen.
Entsprechend wird darüber zu diskutieren sein, wie diese Vorgabe zu erreichen ist. Dem – nicht von der FDP-Seite unterbreiteten Vorschlag - eine Pauschale von 5 € pro Arztbesuch zu erheben, lehne ich jedoch ab. Insbesondere chronisch Kranke würden durch eine solche Regelung benachteiligt.
Für die FDP-Bundestagsfraktion steht fest, dass eine sozial ausgewogene transparente, einfache und unbürokratische Lösung gefunden werden muss. Ein Bewusstsein für den Preis von Gesundheitsleistungen und ein Anreiz, sich sparsam und wirtschaftlich zu verhalten, ließe sich unserer Ansicht nach über ein sozial abgefedertes Kostenerstattungsverfahren schaffen. Darüber werden wir im Laufe des Frühjahrs beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ratjen-Damerau