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Christiane Ratjen-Damerau
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Frage von Monika H. •

Frage an Christiane Ratjen-Damerau von Monika H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Ratjen-Damerau,

Sie haben gesehen, dass ich die Frage gleichlautend an Herrn Kossendey gesendet habe. Entschuldigung dafür, dass ich die Anrede nicht entsprechend korrigeirt habe. Trotzdem frage ich Sie erneut zum Gündungszuschuss, den die Regierungskoalition verschlechtern will.

Sowohl in meiner beruflichen Tätigkeit, in der ich unter anderem auch Existenzgründerinnen und –gründer berate und in meinen persönlichen Gründungserfahrungen habe ich den Gründungszuschuss als ein notwendiges und sinnvolles Instrument für die Unterstützung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit kennengelernt.

Eine Reihe von Selbstständigen, die zu ihrer Gründung den Gründungszuschuss in Anspruch genommen haben, belegen mit ihren Erfahrungen die Notwendigkeit dieses Instruments. Mittlerweile hat sich der Bundesrat gegen die von der Regierungskoalition beabsichtigten Kürzungen des Gründungszuschusses ausgesprochen, weil sich das Instrument auch aus seiner Sicht bewährt hat.

Und selbst das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat in seiner jüngsten Studie festgestellt, dass der Gründungszuschuss sowohl sinnvoll als auch wirksam und in der Handhabung als positiv eingeschätzt wird.

Aus meiner Sicht sind das Gründe genug dafür, dass die Regierungskoalition von ihren Kürzungsvorhaben Abstand nimmt. Bitte unterstützen Sie das Anliegen vieler Selbstständiger und auch zukünftig Selbstständiger, die als Kleinst-Unternehmen keine Lobby in unseren wirtschaftspolitischen Zusammenhängen haben: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion und in der Regierungskoalition bis zur 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 23. September 2011 für eine Abkehr vom Gesetzesvorhaben ein, setzen Sie sich dafür ein, dass der Gründungszuschuss unangetastet bleibt.

Ich bin gespannt darauf, wie Sie sich zum Gesetzesvorhaben positionieren und ob Sie mir antworten.

Freundliche Grüße

Monika Hartmann-Bischoff

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hartmann-Bischoiff,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt.

Ich kann Ihre Sorge um die Änderungen beim Gründungszuschuss gut verstehen. Wir haben uns mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente viel vorgenommen. Einerseits steht trotz der Wirtschafts- und Finanzkrise der deutsche Arbeitsmarkt heute sehr gut da. Mit mehr als 40 Millionen Erwerbstätigen und einer Arbeitslosigkeit von unter 3 Millionen hat die FDP-Bundestagsfraktion ihr Versprechen bereits zu einem guten Teil eingelöst, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen. Auf diesem Erfolg wollen wir uns nicht ausruhen, auch wenn die Prognosen gut aussehen: Wir wollen allen eine Perspektive geben. Unsere Politik hat zu der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt beigetragen und wird dies auch weiterhin tun.

Mit der Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente will die Regierungskoalition ihren Beitrag dazu leisten, dass noch mehr Menschen Arbeit finden, und gleichzeitig eine zentrale Forderung des Koalitionsvertrages umsetzen. Dabei stehen für uns zwei Ziele im Vordergrund: Erstens muss der Zweck aller Instrumente die Eröffnung von Perspektiven sein. Sie müssen Menschen helfen, schnell in einen Job zu kommen. Zweitens muss dazu der Instrumentenkasten gut aufgeräumt sein. Effizienz und Effektivität sollen dabei zum Gütesiegel der Instrumente werden. Das bedeutet auch, dass die Zahl der Instrumente insgesamt reduziert wird, um mehr Transparenz für den Vermittler in den Jobcentern vor Ort und bei der Bundesagentur für Arbeit zu schaffen. Die Qualität der Vermittlung hängt schließlich nicht von der Menge der eingesetzten Mittel ab. Hier muss dem Vermittler die Möglichkeit gegeben werden, flexibel, effektiv und am Einzelfall orientiert entscheiden zu können.

Insofern erklärt sich auch die geplante Änderung, den Gründungszuschuss von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umzuwandeln. Dem Vorhaben liegen die wissenschaftlichen Evaluationsergebnisse zum Gründungszuschuss zugrunde. Auch für mich besteht kein Zweifel daran, dass der Gründungszuschuss sich in vielen Fällen bewährt hat. Es hat sich jedoch auch gezeigt, dass über die Hälfte der Gründer und Gründerinnen den Schritt in die Selbstständigkeit auch ohne die spezifische Förderung im Rahmen der Arbeitslosenversicherung gemacht hätten. Daher soll von nun an der Vermittler vor Ort entscheiden können, ob in jedem Einzelfall die Grundlage für eine Existenzgründung gegeben ist. Die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts und die persönliche Eignung der Gründerin oder des Gründers müssen den Ausschlag geben.

Daneben soll der geforderte Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 90 auf 150 Tage erhöht werden. Dies hätte zur Folge, dass sich die Gründungsförderung vor allem auf die erste Phase der Arbeitslosigkeit konzentrieren würde und so Arbeitslose wieder früher in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Die erste Förderphase soll von neun auf sechs Monate verkürzt werden; die zweite Förderphase von sechs auf neun Monate verlängert werden; damit bliebe die mögliche Gesamtförderdauer von 15 Monaten also erhalten.

Wir sind gerade mitten in den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs. Wir prüfen dabei gründlich die einzelnen Vorschläge der Regierung. Ich bin aber davon überzeugt, dass auch in Zukunft noch eine sinnvolle Förderung von Arbeitslosen mit dem Gründungszuschuss möglich sein wird. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass dort, wo Geschäftskonzept und Person der Gründerin oder des Gründers überzeugen, auch in Zukunft eine Förderung gut möglich sein muss.