
(...) Daher wollen wir die Justiz mit dem notwendigen Instrumentarium ausstatten, damit die Konsequenzen des Handelns schnell und deutlich spürbar werden. Zentral ist dabei die Einführung eines Warnschussarrestes, der neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt werden kann, um dem jugendlichen Straftäter den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Wichtig ist jedoch auch, dass künftig verstärkt das Erwachsenenstrafrecht statt des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren Anwendung findet und die Höchststrafe von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht wird. (...)