Frage an Christian Wulff von Rico K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wulff,
glauben Sie, dass ein härteres Jugendstrafrecht eine höhere Abschreckung erzielen würde? Denken die meisten Täter nicht, dass sie sowieso nicht erwischt werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Rico Kuchenbecker
Sehr geehrter Herr Kuchenbecker,
die Reduzierung der Jugendkriminalität in Niedersachsen ist ein überaus wichtiges Ziel, damit unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sich sicher fühlen können. Leider ist es jedoch so, dass viele jugendliche Straftäter Bewährungsstrafen als Freisprüche zweiter Klasse wahrnehmen. Daher wollen wir die Justiz mit dem notwendigen Instrumentarium ausstatten, damit die Konsequenzen des Handelns schnell und deutlich spürbar werden. Zentral ist dabei die Einführung eines Warnschussarrestes, der neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verhängt werden kann, um dem jugendlichen Straftäter den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Wichtig ist jedoch auch, dass künftig verstärkt das Erwachsenenstrafrecht statt des Jugendstrafrechts bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren Anwendung findet und die Höchststrafe von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht wird. Das hat Niedersachsen bereits 2003 und 2006 in Bundesratsinitiativen gefordert. Dies sind die Kernbestandteile der Wiesbadener Erklärung, die der Bundesvorstand der CDU Anfang des Jahres einstimmig verabschiedet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulff