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Christian Thomae
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Frage von Roya A. •

Frage an Christian Thomae von Roya A. bezüglich Kultur

Thema: Rundfunkbeitrag

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit zwei Mitbewohnern. Einer erhält Bafög und ist daher vom Beitrag befreit. Jetzt müssen meine Mitbewohnerin und ich statt je 1/3 je die Hälfte des Gesamtbetrags zahlen. Wir müssen für unseren Mitbewohner mitzahlen. Hier wird der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt! Ich bitte um Stellungnahme und Mitteilung Ihrer geplanten Vorgehensweise.

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrte Frau Aßbichler,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihren Ärger kann ich sehr gut nachvollziehen. Ginge man mit gesunden Menschenverstand an die Gebührenerhebung heran, sollten Sie und Ihre Mitbewohnerin nur den reduzierten Beitrag (1/3) bezahlen müssen. Haushalte mit geringem Einkommen (z.B. Studenten-WGs) sollten meiner Meinung nach sowieso keine, oder lediglich reduzierte Beiträge zahlen müssen.

Leider hat die Organisation der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nur selten etwas mit nachvollziehbaren Prozessen zu tun. Letztes Jahr wurde die GEZ z.B. in "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" umbenannt. Der Grund dafür ist aber nicht, dass die Länder nach dem Ablauf des Rundfunkgebührenstaatsvertrags die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖR) modernisiert hätten. Es wurde lediglich eine gute Portion Neusprech darüber gelegt.

In puncto Gebührenhöhe, -verwaltung und -erhebebung gab es keinerlei Verbesserung. Die Praxis, den neuen Rundfunkbeitrag (vorher Rundfunkgebühr) im Rahmen einer Haushaltsabgabe zu erheben, ist nicht besser, sondern, wie der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart in seinem veröffentlichtem Gutachten für den Handelsverband Deutschland schreibt, verfassungwidrig (Link: http://www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-gez-reform-verfassungswidrig.html ).
Zudem führt die GEZ wie bisher Hauskontrollen durch und gibt wie jedes Jahr über 150 Millionen Euro für Verwaltungsaufgaben aus.

Seit Ihrer Gründung 2006, hat die Piratenpartei eine Reform der GEZ und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖR) auf Ihrer Agenda. Ziel ist es, transparentere, unabhängigere und datenschutzkonforme Strukturen sowie eine angemessene Gebührenstruktur zu schaffen, die einkommensschwache Haushalte entlastet.

Als Alternative befürworte ich folgendes Modell: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll über eine einkommensabhängige Abgabe (bis zu einem Deckelbetrag) für alle steuerpflichtigen Privatpersonen und Unternehmen finanziert werden, die von den Finanzämtern eingezogen wird. Die Einnahmen würden direkt an die Rundfunkanstalten weitergeleitet. Dieses Konzept wäre unbürokratisch, sozialverträglich und es käme ohne die GEZ und ihre Datenermittler aus.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Thomae