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Christian Steffen-Stiehl
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Frage von Klaus S. •

Frage an Christian Steffen-Stiehl von Klaus S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Steffen-Stiehl

Ich habe versucht mich im Internet über das liberale Bürgergeld (LBG) der FDP zu informieren, insbesondere über die Höhe der monatlichen Sätze, doch ich konnte dazu nicht all zu viel finden, bis auf diesen Artikel:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/fdp-liberales-buergergeld-statt-hartz-iv6441.php

Ich finde es gut, das Arbeitslose mehr Anreize haben sollten eine Arbeit aufzunehmen indem die Zuverdienstregelungen geändert werden usw. doch laut diesem Artikel hat man als Arbeitsloser oder Arbeitsunfähiger mit dem liberalen Bürgergeld NOCH WENIGER GELD ZUR VERFÜGUNG ALS JETZT SCHON MIT HARTZ4!!!

Wenn das die Wirkung des LBG wäre, wäre das natürlich eine Schande! Ich bin Sozialhilfeempfänger und auch jetzt schon reicht das Geld hinten und vorne nicht. Es reicht grade einmal dazu um vor sich hinexistieren zu können ohne sterben zu müssen. Ich kann mir keine neuen Ersatzteile für meinen PC anschaffen, keine Geschenke für die Familie, kein Kino, kann nicht ins Cafe gehen oder Eis kaufen, kein neues Fahrrad usw und auch beim Essen muss ich mich einschränken.

Andere würde das LBG noch schwerer Treffen, da die Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere, Schule, kostenaufwendige Nahrung etc nicht im Bürgergeld enthalten sind und außerdem sind die Unterhaltskosten beim LBG unrealistisch gering angesetzt sind (wer zahlt denn nur 303€ Warm-Miete??).

Selbst jetzt schon bei Hartz4 sind die Sätze nicht nach dem Verbrauch ausgerichtet sondern wirrkürlich geregelt und Sie wollen das noch verschärfen?

Ich bitte Sie, ja ich flehe Sie an, sollten Sie und Ihre Partei an der Regierung beteiligt sein, erhöhen Sie die Hartz4 & Sozialhilfesätze deutlich oder setzten Sie den Regelsatz des LBG signifikant höher und großzügiger an! Leute wie ich wollen nicht nur vor sich hin existieren sondern auch einigermaßen in Würde leben.

Danke
K. S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Interesse an unserem Programm und Ihre Nachfrage.

Leider konnte ich nicht herausfinden von wann der von Ihnen zitierte Artikel ist oder auf welche Beschlüsse der Freien Demokraten er sich bezüglich der Kürzungen beruft.

Eine feste Höhe oder Reduzierung der Sätze haben wir im Wahlprogramm nicht festgelegt, es geht um die Änderung der der Auszahlungspraxis gemessen am Einkommen der Menschen.

Lassen Sie mich bitte darstellen was das Konzept des liberalen Bürgergeldes besagt:

Aktuell gibt es viele verschiedene Sozialleistungen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen.
Diese Leistungen sind oft nicht ausreichend aufeinander und auch nicht mit dem Steuersystem abgestimmt.
Wem welche Leistungen zustehen, ist für die Betroffenen und auch für die Verwaltung oft nicht klar.
Das System ist derzeit schwer durchschaubar und bestraft sogar teilweise die Arbeitsaufnahme durch zu hohe Anrechnung auf die Sozialleistungen oder durch den abrupten Wegfall von Leistung ab einer gewissen Einkommensschwelle.

Mit dem liberalen Bürgergeld werden steuerfinanzierte Sozialleistungen, wie beispielsweise die Regelleistung und die Unterkunftskosten des Arbeitslosengelds II, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, der Kinderzuschlag und das Wohngeld, in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammengefasst. (Nicht gekürzt - zusammgefasst)
Diese Stelle könnte zum Beispiel dem Finanzamt angegliedert sein, weil dort die Übersicht zum Einkommen des Antragstellers  möglich ist.
Das Bürgergeld kann dann von dieser zentralen Stelle aus beantragt werden.
Das liberale Bürgergeld macht es damit für alle Menschen, die auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen sind, einfacher und lässt sie nicht länger von Amt zu Amt rennen.
Eine Kürzung, wie in dem Artikel beschrieben, ist nach der mir vorliegenden Beschlusslage nicht zutreffend.

Auch die Arbeitsaufnahme soll sich mit dem Bürgergeld mehr lohnen, als das heute der Fall ist.
Selbstverdientes Einkommen soll nur prozentual und geringer als heute angerechnet werden.
Das Bürgergeld "bewegt" sich also mit dem Einkommen der Bürger. Wer etwas mehr verdient, bekommt als Konsequenz etwas weniger Bürgergeld. Aber wichtig ist, das der Bürger trotzdem spürbar mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde.
Damit erreichen wir, das schon geringe Wochenarbeitsstunden tatsächlich Verbesserungen der Lebenssituation und somit eine bessere Teilhabe am öffentlichen Leben bedeuten.
Außerdem setzt sich die FDP dafür ein, dass die Mini-Job-Grenze (heute 450 Euro) auf das 60-fache des gesetzlichen Mindeststundenlohns (das wären heute 530,40 Euro) festgesetzt wird und sich in Zukunft mit dem gesetzlichen Mindeststundenlohn entsprechend dynamisch entwickelt.

Die Praxis, dass familienbezogene Leistungen wie Kindergeld, Betreuungsgeld oder Unterhaltsvorschuss auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden, wollen wir ebenfalls ändern:
Der Strauß der kindesbezogenen Leistungen wird zu einem Leistungspaket gebündelt und ebenfalls von einer zentralen Stelle ausbezahlt.
Dieses „Kindergeld 2.0“ besteht dann aus folgenden Komponenten: Dem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld (Flexibetrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und dann noch den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe aus unserem Bildungsprogramm.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder an mich.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Steffen-Stiehl