Frage von Jens K. • 21.09.2022

Antwort von Christian Schreider SPD • 08.11.2022
Dabei gilt natürlich auch: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich und angemessen sind.
Christian Schreider
Dabei gilt natürlich auch: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich und angemessen sind.
Wir lehnen die Forderungen entschieden ab
das Verhalten der rbb-Intendantin Patricia Schlesinger war schändlich und gefährlich, zum Teil womöglich sogar kriminell.
Ja, es ist noch einiges zum Thema Rente geplant in dieser Wahlperiode!
Es gibt keine Sanktionen gegen russische Nahrungsmittelausfuhren. Zahlen der Weltbank zeigen, dass die Maßnahmen wirken.
Wir akzeptieren diese parlamentarische Entscheidung gegen eine Sars-CoV2 Impfpflicht und planen aktuell keine weiteren Schritte in dieser Hinsicht.