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Christian Schreider
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Frage von Christiane S. •

Ist die Planung von Strecken ohne Auftrag legitim? Sollte bei Projekten dieser Größe die „Arbeitsebenen“ Entscheidungen treffen können, die zu völlig anderen als den geplanten Projektverläufen führen?

Sehr geehrter Herr Schneider,
Die Kapazitätserweiterung zwischen Hamburg/Bremen und Hannover ist ein Großprojekt mit erheblichen Investitionen in Milliardenhöhe. Auf mehrfach unbeantwortete Nachfrage stellt sich heraus, dass es vom BMDV keine, über den im Bundesverkehrswegeplan 2030 hinausgehenden, Planungsauftrag an die Deutsche Bahn AG gibt. Die mit dem Eisenbahnbundesamt abgestimmte Beauftragung sieht eine bestandsferne Streckenführung nicht vor. Beauftragungen kamen laut Planungsverantwortlichen auf „Arbeitsebene“ zustande.

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Sehr geehrte Frau S.,

Zunächst einmal: Die Bahnstrecke Hamburg - Hannover ist ein sehr stark belasteter Korridor im Netz der DB. Sie hat seit Langem die Grenzen ihrer Kapazität erreicht. Bereits kleine Betriebsstörungen auf der Strecke können durch die hohe Verkehrsdichte massive Verspätungen verursachen. Durch die geographische Lage wirken sich diese zunehmend auch negativ auf den dringend zu stärkenden grenzüberschreitenden Verkehr, insbesondere in Richtung Dänemark aus. Nicht nur im Sinne der notwendigen Verkehrswende, sondern bereits zum Zweck höherer Zuverlässigkeit ist hier somit eine bedarfsgerechte, langfristig gedachte Lösung für die Strecke notwendig. Wichtig ist uns als SPD dabei neben der Erfüllung der verkehrlichen Vorgaben und Ziele auch eine dialogbasierte Lösung, die in den betroffenen Regionen auf Akzeptanz stößt. Dies wurde nicht zuletzt durch unser Engagement zugunsten des Dialogforums Schiene Nord deutlich.

 

Nun zum Planungsauftrag: Rechtliche Grundlage für Aus- und Neubauprojekte im Bereich Schiene ist das vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), in dessen Anhang mit dem Bedarfsplan Schiene eine konkrete, auf dem Bundesverkehrswegeplan basierende Projektliste hinterlegt ist. Im Bedarfsplan ist das Projekt in Abschnitt 2 Nr. 3, als Teil des Vordringlichen Bedarfs gelistet (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bswag/anlage.html <https://www.gesetze-im-internet.de/bswag/anlage.html> ). Die Rechtsgrundlage für den Planungsauftrag an die DB Netz ergibt sich bereits durch die Aufnahme der Strecke in den Bedarfsplan. Einen offiziellen Auftrag vom Ministerium braucht es nicht. Da das Projekt weiterhin explizit als Ausbau-/Neubaustrecke definiert ist, verengt sich der Planungsauftrag an die DB Netz weiterhin, trotz der Beschlüsse des Dialogforums Schiene Nord zu Alpha-E, nicht allein auf den Ausbau der Bestandsstrecke. Die Prüfung und Planung von Alternativen ist Teil des Planungsauftrags und stellt sicher, dass im Ergebnis die bestmögliche Lösung für die Strecke gefunden wird. Für das Projekt Hamburg-Hannover hat DB Netz Ende des vergangenen Jahres verschiedene Trassenvarianten vorgelegt, die derzeit vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) geprüft werden. Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte das BMDV dem Bundestag nach Abschluss der Prüfung und weiterer begleitender Maßnahmen (Sanierung bestehender Strecken, Prüfung weiterer Regionalhalte etc.) eine Vorzugsvariante vorlegen, über die dann der Deutsche Bundestag in Gänze befinden sollte. Im Zuge der Beratungen werden wir als SPD mit Augenmaß prüfen, inwieweit die empfohlene Trassenführung sowohl die verkehrlichen Anforderungen als auch die Forderungen der betroffenen Regionen erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schreider 

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