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Antwort von Christian Schmidt
CSU
• 07.12.2017

(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift an Bundesminister Schmidt. Gern weise ich Sie auf das ausführliche Statement von Herrn Bundesminister Schmidt zur Entscheidung vom 27.11.2017 über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat hin, welches Sie über den folgenden Link auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abrufen können: www.bmel.de/SharedDocs/Interviews/O-Toene/17-11-27-Glyphosat.html (...)

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CSU
• 07.12.2017

(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift an Bundesminister Schmidt. Gern weise ich Sie auf das ausführliche Statement von Herrn Bundesminister Schmidt zur Entscheidung vom 27.11.2017 über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat hin, welches Sie über den folgenden Link auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abrufen können: /www.bmel.de/SharedDocs/Interviews/O-Toene/17-11-27-Glyphosat.html (...)

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CSU
• 07.12.2017

(...) vielen Dank für Ihre Zuschrift an Bundesminister Schmidt. Gern weise ich Sie auf das ausführliche Statement von Herrn Bundesminister Schmidt zur Entscheidung vom 27.11.2017 über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat hin, welches Sie über den folgenden Link auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abrufen können: www.bmel.de/SharedDocs/Interviews/O-Toene/17-11-27-Glyphosat.html (...)

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CSU
• 12.03.2018

(...) Gemäß der genannten Verordnung kann Deutschland eigene Tierschutzvorschriften zum Transport, die strenger sind als die EU-Regelungen, für Straßentransporte nur dann erlassen, wenn Start und Ziel des Transports in Deutschland liegen. Transporte in das Nicht-EU-Ausland können deshalb nur durch EU-weite Regelungen tierschutzrechtlich beschränkt werden. (...)

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CSU
• 22.11.2017

(...) Für mich bedeutet das, dass die deutsche Haltung auf der Grundlage der wissenschaftlichen Risikobewertung der zuständigen Fachbehörden festgelegt werden muss. Auf Basis aller vorliegenden Erkenntnisse kommen unabhängige Wissenschaftler in Deutschland und allen Mitgliedsstaaten überein, dass bei richtiger, sachgerechter Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat keine Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit bestehen. (...)

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