(...) Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist ein solches Ermittlungsinstrument, das für die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten unabdingbar ist. In der Diskussion hierüber wird vielfach übersehen, dass bereits nach der gegenwärtigen Rechtslage Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) zu Abrechnungszwecken speichern dürfen. (...)
(...) Der folgerichtige weitere Schritt bei einer Aktiengesellschaft ist dann aber auch die Hereinnahme von privatem Kapital. Dabei muss natürlich sichergestellt werden, dass die aus Steuermitteln getätigten Investitionen in die Schieneninfrastruktur nicht zum Spielball von Shareholder-Value-Interessen werden. Aus diesem Grund hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eindeutig dafür ausgesprochen, dass das Netzeigentum beim Bund verbleibt und die Holding mit ihren Töchtern ansonsten an den Kapitalmarkt gebracht werden kann. (...)