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Frage von Dr. Eckhard S. •

Frage an Christian Ruck von Dr. Eckhard S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Ruck.

sie nehmen wiederholt Bezug auf die abstrakte Rechtsposition des zu begrüßenden Schutzes der Ehe und Familie durch die Verfassung.

Wies sie genau wissen, hat das BVG hat jedoch ausdrücklich erlaubt, eingetragene Lebenspartnerschaften auch in den Rechten mit der Ehe gleichzustellen, da sie eben nicht mit der Ehe konkuriert, da sie naturgemäß einen völlig anderen Personenkreis betrifft (eben homosexuelle Mitmenschen).

Daher beantworten sie doch bitte einmal ohne Rückgriffe auf vorformulierte Programmpositionen konkret die Frage, ob Sie es persönlich als gerecht empfinden, das ein Paar das lebenslang für einander finanziell einsteht und dafür durch den Staat z.B. im Sozialrecht eben wie Eheleute verpflichtet wird, im Fall des Todes nun plötzlich wie zwei völlig Fremde behandelt und das gemeinsam geschaffene Vermögen und Lebnsgrundlage durch die Erbschaftssteuer zerschlagen wird.

Sie sind nicht auch der Meinung das gerade die eingetragene Lebenspartnerschaft eben auch das Rechtsinstitut Ehe stärkt, da auch hier heterosexuellen Mitmenschen in einer immer orientierungsloseren Zeit, eben auch hier ehegleiche Werte vorgelebt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer. nat. Eckhard Schmidt

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