Frage an Christian Ruck von Bolko B. bezüglich Finanzen
Betreff: Lebenspartnerschaft, Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht
Sehr geehrter Herr Dr. Ruck,
zum Thema "Lebenspartnerschaften und Erbschaftssteuerreform " frage ich Sie, warum im Erbrecht (!) Ehen und Lebenspartnerschaften gleich behandelt werden, im Erbschaftssteuerrecht(!) aber nicht?
Sehen Sie nicht auch, dass das jetzige Erbschaftssteuergesetz dem überlebenden Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft seine wirtschaftliche Existenz kosten könnte?
Können auch Sie das als " makaber" erkennen, dass auf der einen Seite das Erbrecht den Erblasser zu einem nicht unbedeutenden Pflichtteil an den Lebenspartner "nötigt", um per Erbschaftssteuergesetz es dann auf der anderen Seite diesem Erben zu einem Großteil wieder zu entziehen?
Ist die grundgesetzliche Privilegierung der Ehe nach Einführung der Lebenspartnerschaft denn überhaupt noch zeitgemäß, wenn Ehe und Lebenspartnerschaft nicht gleichberechtigt diese Privilegierung erfahren (oder auch verlieren)?
Das Argument, dass nur aus heterosexuellen Partnerschaften Kinder entstehen können, kann doch nur von Bedeutung sein, wenn heterosexuelle Ehen diese Möglichkeit auch biologisch oder über die Adoption genutzt haben, nutzen konnten.
Gehen Sie mit mir einig, dass heterosexuelle Ehen und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften beide "auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaften" sind, beide per se ohne Kinder keine Familie?
Mit freundlichen Grüßen
Bolko Bartsch