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Christian Ruck
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Frage von Christian S. •

Frage an Christian Ruck von Christian S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Ruck!

Ist Ihnen bekannt, dass nach der neuesten Fassung der Energiegesetzgebung auf einem Dach nur noch die Photovoltaikanlage eines Besitzers betrieben werden darf.?Auswirkung: die Möglichkeit, dass sich mehrere Betreiber ein Dach teilen, um unabhängige Anlagen zu errichten entfällt. Es kann nur noch Großanlagen geben, deren Kapitalisierung ungleich schwerer ist und deren Erträge ( weil zwangsläufig über 30KWp )schlechter sind. Folge es werden weniger Anlagen aufgebaut, die Erreichung der CO2 Minderungsziele rückt in weite Ferne. Mußte man von seiten der Regierung den Stromkonzernen soweit entgegenkommen?

Ist Ihnen bekannt, wieviel Gesetze und Urteile dem doch gewünschten Einbau von Blockheizkraftwerken in Wohnhäuser entgegenstehen? Ich beschäftige seit 5 Monaten einen Rechtsanwalt, um eine solche Installation rechtssicher vorzu -bereiten. Ein Ende ist noch nicht abzusehen. Die Investition ist jetzt schon unrentabel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Christian Schoch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Schoch,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 26.11.2008, in der Sie auf Missstände bei der Umsetzung der Photovoltaik-Förderung hinweisen. Ich habe Ihre Frage und den Verweis auf die Probleme bei der Installation von Blockheizkraftwerken zum Anlass genommen, das zuständige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit um Stellungnahme bzw. Erklärung zu bitten.

In seinem Antwortschreiben vom 5. Januar verweist das Ministerium darauf, dass Sie sich im Kern darüber beklagen, dass mehrere Photovoltaikanlagen auf einem Dach für die Ermittlung der Vergütungshöhe als eine Anlage bezeichnet werden. Diese Regelung sei nicht neu, sondern seit dem Jahr 2004 geltendes Recht (§ 11 Abs. 6 EEG 2004).

Ziel der Regierung sei es, die missbräuchliche Aufteilung einer großen Anlage in mehrere kleine Anlagen zu unterbinden. Im Ergebnis würden so die Skaleneffekte, die ein Anlagenbetreiber beim Einkauf mehrerer Photovoltaikmodule erzielt, zumindest teilweise an die Stromverbraucherinnen und -verbraucher weiter geben.

Sehr geehrter Herr Dr. Schoch, ich hoffe, dass sich die rechtlichen Probleme überwinden lassen, und dass Ihr lobenswerter Ansatz für den Klimaschutz dann in jeder Hinsicht honoriert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Christian Ruck, MdB