Frage an Christian Ruck von Jan W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Ruck,
ich habe eine Frage an Sie, die sich auf die Situation von Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuerreform bezieht.Finden Sie nicht,dass die Diskussion um eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Erbschaftssteuerrecht seitens der CSU zu sehr ideologisch geführt wird?Natürlich muss sich die CSU auch weitherhin für den Schutz der Ehe einsetzen und die Ehe von den Lebenspartnerschaften klar abgrenzen ( z.B im Einkommenssteuerrecht oder auch gerade was das Adoptionsrecht betrifft). Im Fall der Erbschaftssteuer finde ich es jedoch äußerst diskriminierend und sogar vollkommen unchristlich Menschen, die ein leben lang füreinander eingestanden haben über den Tod hinaus derartig zu benachteiligen. Ich fände es sehr positiv, wenn die CSU in diesem Fall ihre Blockadehaltung aufgäbe.Ob Sie es glauben oder nicht:Ich glaube es gibt viele Bayern, die das mehr beeindrucken würde als eine Blockade.Vor allem in den Großstädten wie München,Nürnberg und Augsburg.Wir haben in unser Grundsatzprogramm geschrieben, dass wir auch anerkennen, dass in anderen Lebensgemeinschaften Werte gelebt werden,die wichtig für unsere Gesellschaft sind. Es wäre an der Zeit diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Christlich wäre es bei der Erbschaftssteuer auf jeden Fall.
Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Wentzel
Sehr geehrter Herr Wentzel,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 30. September 2007 zum Thema der Lebenspartnerschaft im Erbschaftssteuerrecht.
Ich verstehe Ihren Standpunkt und kann auch durchaus nachvollziehen, dass Sie der Meinung sind, die Lebenspartnerschaft in allen Bereichen unserer Gesellschaft mit der Ehe gleich zu stellen.
Bei der Neuordnung des Erbschaftsteuerrechts sind wir noch ganz am Anfang der Beratungen. Die vorliegenden Entwürfe müssen unter den geänderten Voraussetzungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes genau geprüft werden.
Ihre Forderung, Lebenspartner erbschaftssteuerlich genauso zu behandeln wie Ehegatten, wird in den anstehenden parlamentarischen Beratungen sicherlich eine Rolle spielen. Für die Union haben Ehe und Familie jedoch einen besonderen Rang, der sich auch in einem besonderen rechtlichen Status niederschlägt. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und sind mit nichts vergleichbar. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 über die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes ausdrücklich festgestellt:
Das Bundesverfassungsgericht hat die eingetragene Lebenspartnerschaft zwar als zulässig neben dem Institut der Ehe anerkannt. Ausdrücklich wird jedoch darauf verwiesen, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe ist, sondern ein Aliud, „etwas Anderes“ also.
Wir alle begrüßen es, wenn sich Menschen dazu entschließen, füreinander einzustehen und einander Unterhalt zu gewähren – gleich in welcher Lebensform dies geschieht. Die Ehe ist ein Wert für zwei Menschen, die auf Dauer füreinander einstehen wollen. Und dieses Füreinandereinstehen ist Grundlage jeder sozialen Gesellschaft. Unser Staat schützt daher im Art. 6 Grundgesetz die Ehe und Familie, weil er um ihren hohen Wert weiß. Dieser hohe Wert ist einerseits Grund für das Ehegattensplitting. Er kommt aber auch in der erbschaftssteuerlichen Regelung zum Ausdruck.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Ruck MdB