Frage an Christian Ruck von Thomas K. bezüglich Wirtschaft
Hallo Hr. Dr. Ruck
Am 18.08.2011 wurde über Bayern 5 Aktuell folgende Nachricht verbreitet,
leider habe ich den Wortlaut nicht 100%ig in Erinnerung und kann ihn nur sinngemäß wiedergeben:
Demnach hat die Finnische Regierung ein Sonderabkommen mit der Griechischen Regierung abgeschlossen, nachdem im Falle einer Nichtzahlungsfähigkeit Griechenlands (Inanspruchnahme von Leistungen gemäß "Eurorettungsschirm2") seitens der Griechischen Regierung eine Bürgschaft für Finnland hinterlegt wurde, welche garantiert dass Finnland in jedem Fall keine Verbindlichkeiten zu leisten hätte.
Im Sinne der Solidarität, von gebenden Staaten gegenüber den nehmenden Staaten zu Rettung unserer gemeinsamen, zum Wohle aller beteiligten Staaten, existierenden Währung, ergeben sich daraus einige Fragen.
Ist ihnen dieser Vorgang bekannt?
Wenn der Vorgang tatsächlich der Wahrheit entspricht oder entsprechen würde wird oder würde er ihr Abstimmungsverhalten bei der Ratifizierung des Eurorettungsschirm2 beeinflussen?
Ist ihnen bekannt ob außer Finnland noch andere Eurostaaten ähnliche Abkommen mit Griechenland oder sonstigen Staaten aus der Euro-Zone, für welche zu befürchten ist, dass sie Leistungen des Eurorettungsschirms2 in Anspruch nehmen müssen, abgeschlossen haben bzw. solche anstreben?
Meine Sorge an der Stelle ist, dass durch dieses unsolidarische Verhalten neben den
Zahlungen für die nehmenden Staaten noch zusätzliche Leistungen auf die Bundesrepublik zukommen welche aus diesem unsolidarischen Verhalten entstehen.
Falls diese Abkommen tatsächlich bestehen um welche Beträge handelt es sich dabei?
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Klass
Verteiler:
Die gleiche Mail geht auch an:
Miriam Gruß, Claudia Roth, Heinz Paula und Alexander Süßmair
sowie an
Dr. Peter Gauweiler, Frank Schäffler und Wolfgang Gunkel
Sehr geehrter Herr Klass,
mir ist der Vorgang durchaus bekannt: Griechische und internationale Medien hatten in den vergangenen Tagen berichtet, dass Finnland vorschlage, dass Athen als Sicherheit für Hilfskredite Staatseigentum an eine Holding-Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg übertragen solle. Sollte Athen seine Kredite nicht zurückzahlen, dann könnten diese Vermögenswerte verkauft werden. Nur so sei Finnland bereit, seinen Beitrag zum neuen Rettungsschirm für Griechenland zu leisten, hieß es.
Natürlich würde eine solche bilaterale Vereinbarung auch in anderen Euro-Ländern Begehrlichkeiten wecken. Auch andere Länder verlangen Sicherheiten, um sich gegen mögliche Ausfälle abzusichern.
Athen hat nun allerdings dementiert, dass in den Gremien der Länder der Eurozone über einen solchen finnischen Vorschlag zur Pfändung griechischen Staatsbesitzes diskutiert wird. Entsprechende Berichte hätten «nichts mit dem zu tun, was in den zuständigen Gremien der Eurozone besprochen wird», hieß es in einer Erklärung des Finanzministeriums in Athen vom Dienstag.
Ich gehe daher davon aus, dass es keine Sonderregelung für einzelne Euro-Staaten geben wird und Deutschland daher auch nicht im Notfall für das unsolidarische Verhalten anderer Euro-Partner wird aufkommen müssen.
Seien Sie versichert, dass die CSU-Landesgruppe im Laufe der parlamentarischen Verhandlungen die Interessen der deutschen Steuerzahler verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Christian Ruck, MdB