Frage an Christian Ruck von Thomas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Ruck,
nach Durchsicht des GG der BRD ist mir aufgefallen, das unser Grundgesetz laut Art146 nicht endgültig ist, sondern durch ein von den Bürgern der BRD in freier Entscheidung ein neues beschlossen wird.
Ist das nicht ein gefährlicher Passus, der radikalen Kräften wie dereinst im 3. Reich die Möglichkeit gibt, die BRD so wie wir sie heute kennen abzuschaffen?
Hallo!
Wenn das deutsche Volk, vertreten durch seine gewählten Parteien, einen anderen Staatsaufbau mehrheitlich wünscht, dann ist das urdemokratisch, die Verfassung auch zu ändern - evtl. weil sich unsere Formen des Zusammenlebens im Laufe der Jahrzehnte ändern, siehe Internet und Globalisierung. So haben wir beispielsweise kürzlich auch die Schuldenbremse in das Grundgesetz aufgenommen, da wir mehrheitlich der Auffassung waren, dass es nicht so weiter geht mit dem Schuldenmachen.
Zum Schutze vor allzu radikalen Veränderungen wurde jedoch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Abs. 3 GG formuliert: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Damit sind die grundlegenden Prinzipien unserer Verfassung, wie beispielsweise der Minderheitenschutz, die der Nationalsozialismus noch mit Füßen treten könnte, heute gegen radikale Kräfte, die ein Verfassungsänderung herbeiführen möchten, geschützt.
Im Übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass radikale Kräfte eine verfassungsändernde Mehrheit in unserem Lande hinter sich versammeln könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Christian Ruck, MdB