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Christian Piwarz
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Frage von Maria M. •

BAföG Schuldenerlass nach 20 Jahren -> zweifache Nichtmitteilung der Adressänderung führt zu Ablehnung des Schuldenerlasses

Sehr geehrter Herr Piwarz,
sollte das BAföG innerhalb von 20 Jahren nicht zurückgezahlt werden können, besteht die Möglichkeit, die Restschulden erlassen zu bekommen. Neben sinnvollen Anforderungen für den Erlass, gibt es hier auch die Voraussetzung, dass höchsten einmal Auskunftsermittlungskosten angefallen sein dürfen. Dies bedeutet, dass jemanden, der 2 mal innerhalb von 20 Jahren vergessen hat, seine Adressänderung mitzuteilen, der wird keinen Schuldenerlass bekommen. Viele studentische Vertreter halten gerade diese enge Voraussetzung in diesem Punkt für übertrieben, denn zahlreiche ehemaligen Studenten vergessen mindestens einmal die Adressänderung mitzuteilen, gerade beim Start ins Berufsleben in einer anderen Wohngegend und einer zweiter Fehler ist auch schnell gemacht.
Halten Sie diese Regelung übertrieben, auch in Hinblick darauf, dass der Schuldner die Auskunftsermittlungskosten selbst trägt und würden Sie sich für eine Lockerung in diesem Punkt einsetzen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

Beim BaFöG handelt es sich um eine aus Steuergeldern finanzierte Förderleistung. Vor diesem Hintergrund halte ich die bestehende Regelung für durchaus zumutbar.

Üblicherweise sind bei einem Wohnortwechsel auch andere Behörden zu informieren. Die mit der Bewilligung eines BaFöG-Antrags verbundenen Informationspflichten sind dem Leistungsbezieher bekannt und konkrete Auswirkungen treten erst im Wiederholungsfall ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Piwarz

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