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Christian Piwarz
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Frage von Carsten B. •

Frage an Christian Piwarz von Carsten B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Minister,

mit Interesse entnahm ich der heutigen Presse, Morgenpost bzw. Tag24, die neuen Coronaregelungen für Kinder und Jugendliche. Mit Verwunderung musste ich folgendes feststellen: Für Kinder ab 6 Jahren besteht Maskenzwang im ÖPNV...für Kinder auf Spielplätzen (an der frischen Luft) besteht Maskenzwang ab 10 Jahre und im Unterricht (geschlossene Räume) besteht erst ab dem 17. Lebensjahr oder mit Eintritt in die 11.Klasse) Maskenzwang. Bitte erklären Sie mir diese Vorgehensweise und hier speziell den Umstand, dass im Freien an der frischen Luft, auf Spielplätzen, Kinder ab 10 Jahren Maskenzwang auferlegt wird und im Unterricht in geschlossenen Räumen, Kinder bis zur 10. Klasse kein Maskenzwang auferlegt bekommen. Diese Regelungen ergeben für mich keinen logischen Sinn. Bitte erklären Sie mir die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Widersprüche (Maskenzwang im Freien ab 10 Jahren zu Maskenzwang in geschlossenen Räumen (Unterricht) erst ab 17 Jahren bzw. ab 11. Klasse.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Carsten Bachmann

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Sehr geehrter Herr Bachmann,

dieses Portal dokumentiert die Arbeit von Abgeordneten. Sie schreiben mich als Minister an. Hier wären die Kontaktmöglichkeiten des Kultusministeriums die richtigen Möglichkeiten. Hinzu kommt, dass gerade die Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit durch das federführende Sozialministerium erstellt und begründet werden.

Ich will es dennoch kurz darstellen:

Zunächst ist zwischen dem öffentlichen Raum und den Schulen zu unterscheiden. Im öffentlichen Raum kommen ganz unterschiedliche Personengruppen zusammen, während es beispielsweise an einer Schule eine (wenn auch größere) feste Gruppe ist. Am Beispiel Busverkehr am Morgen wird das deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass dort beispielsweise Schüler verschiedener Schulen in einem Bus transportiert werden. Entsprechend gilt hier eine Maskenpflicht auch für über 6-jährige Kinder.

Eine Besonderheit gibt es bei Spielplätzen, die regelmäßig auch von Kindern genutzt werden, die älter als 6 Jahre sind. Um diesen nicht zuzumuten, dass sie beim Spielen Maske tragen müssen, gibt es hier eine spezielle Regelung bis zum Alter von 10 Jahren.

Bei den Schulen haben insbesondere die wissenschaftlichen Studien aus Sachsen belegt, dass Kinder unterdurchschnittlich am Infektionsgeschehen teilnehmen. Dies deckt sich auch mit Erhebungen in zahlreichen anderen Ländern. Klar ist aber auch, dass das Infektionsgeschehen mit zunehmenden Alter zunimmt. Bei Schülern der Sekundarstufe II und an den Berufsschulen handelt es sich um fast Erwachsene oder gar um Erwachsene Personen. Entsprechend haben wir aufgrund des gestiegenen Infektionsgeschehens entschieden, dass hier ein höherer Schutz durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht (es sei denn, dass Abstände eingehalten werden können) notwendig ist.

Insofern bauen die Regelungen aufeinander auf und können insbesondere mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen untersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Piwarz

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