
(...) Ich kann Ihnen mitteilen, dass es weder auf Bundesebene noch im Saarland einen Staatsvertrag gibt, der Abfindungen für eventuelle Enteignungen regelt, so dass er auch nicht ausgelaufen sein kann. Insofern zahlt das Saarland die Staatsleistungen aufgrund der geltenden Vereinbarungen und sonstigen Rechtsgrundlagen. (...)