Frage an Christian Petry von Stefan G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Petry,
mit welchen Mitteln wollen Sie in Zukunft die Kosten für Pensionen von Beamten aufbringen. Wie ist Ihre Meinung zur Angleichung von Pensionen an Renten?
Mit freundlichem Gruß
Stefan Groß
Sehr geehrter Herr Groß,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15. September, die ich hiermit gerne beantworte.
Das Grundsatzprogramm der SPD fordert, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen auszudehnen, also auch Beamte einzubeziehen. Kurzfristig kann dieses Ziel jedoch nicht verwirklicht werden, weil wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Außerdem kann der Bund seit der sog. Föderalismusreform 2006 nur noch die Versorgung der Bundesbeamten (und Berufssoldaten) regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten sind die jeweiligen Länder zuständig. Die zunächst erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes bedürfen einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.
Auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung einstweilen nicht stattfinden kann, können Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungs-gleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie es schon in der Vergangenheit geschah.
Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 auch für Bundesbeamte von 65 auf 67 Jahre gleitend an. Ebenso wurde die weitgehend eingeschränkte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten durch einen entsprechenden Abzug wirkungsgleich auf die Bundesbeamtenversorgung übertragen.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der sog. Riester-Faktor, der die Rentensteigerungen vorübergehend verminderte, in die damals noch bundeseinheitliche Beamtenversorgung übernommen. Damit sank das Niveau der Bundesbeamtenversorgung bis Anfang 2011 um insgesamt 4,33 Prozent. Seitdem werden die Tarifabschlüsse für den Bund (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst - TVöD), wie schon von 1999 bis 2002, wieder jeweils um 0,2 Prozent gekürzt auf die Bundesbeamtenbesoldung und damit auf die -versorgung übertragen. Dadurch ist bereits bis Ende 2013 die Bemessungsgrundlage der Versorgung um 1,4 Prozent weniger gestiegen als die Tarifgehälter des Bundes.
Über längere Zeiträume haben sich Rente und Beamtenversorgung bisher durchaus ähnlich entwickelt. Die jährlichen Veränderungen weichen aber wegen der Besonderheiten der unterschiedlichen Versorgungssysteme immer wieder voneinander ab. So stieg die Rente 2007, 2009 und 2011 stärker als die Bundesbeamtenversorgung. 2008, 2010, 2012 und 2014 verhält es sich umgekehrt. In 2013 erhöhte sich die Bundesbeamtenversorgung in den alten Ländern stärker und in den neuen Ländern schwächer als die Rente. Bei der Rentenerhöhung 2014 wirken sich in den alten Ländern letztmalig früher unterbliebene Kürzungen aus. Sonst errechnet sich die Rentenerhöhung allein aus der Veränderung der Bruttolöhne, des Beitragssatzes und des sog. Nachhaltigkeitsfaktors. Von der Beamtenversorgung des Bundes zu unterscheiden ist noch die zahlenmäßig bedeutendere der einzelnen Ländern. Deren Besoldungs- und Versorgungserhöhungen orientieren sich zwar überwiegend am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), fallen aber aktuell unterschiedlich aus.
Im Übrigen hat der Bund zum 1. Januar 2007 einen Versorgungsfonds errichtet, mit dem die Versorgungslasten für neu eingestellte Beamte gedeckt werden. Damit wird der Haushalt der Bundesbehörden nicht erst in der Zukunft, sondern zeitnah mit den Versorgungskosten belastet, womit der bisherige Anreiz entfällt, wegen des scheinbaren Kostenvorteils eher Beamte als Tarifbeschäftigte einzustellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Freundliche Grüße
Christian Petry, MdB