Was tut die SDP gegen das andauernde Unrecht bei der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten?
Sehr geehrter Herr Petry,
Siehe dazu den Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 20.01.2020:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/mehrwert/betriebsrente_aid-48424851?share=27c6a54e49bbb9cf95fc47d658e1b0f7&utm_source=user&utm_medium=referral&utm_campaign=plusshare
Grüße Erhard P., Illingen
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema.
Wir wissen, dass die Verbeitragung von Betriebsrenten für viele Rentnerinnen und Rentner eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Deshalb hat die SPD bereits 2020 mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz eine spürbare Entlastung auf den Weg gebracht. Seitdem gilt ein Freibetrag – im Jahr 2024 beträgt er 176,75 Euro, und er wird künftig entsprechend der Einkommensentwicklung weiter steigen. Dadurch zahlen mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner maximal den halben Beitragssatz, während auch die übrigen 40 Prozent deutlich entlastet werden.
Eine vollständige Abschaffung der Verbeitragung hätte allerdings erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch ist es unser Ziel, die betriebliche Altersvorsorge weiter zu stärken und bestehende Hürden weiter abzubauen. Die SPD setzt sich deshalb weiterhin für eine stabile und gerechte Altersversorgung ein – insbesondere für diejenigen, die durch ihre jahrzehntelange Arbeit und Vorsorge Anspruch auf eine faire und planbare Rente haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Petry