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Christian Petry
SPD
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Frage von Rainer P. •

Frage an Christian Petry von Rainer P. bezüglich Staat und Verwaltung

Durch die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes sehe ich den Föderalismus stark gefährdet.
Wie werden Sie abstimmen.
Ich hoffe, gegen die Änderung!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Petry,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich hiermit gerne beantworte.

Bei besonders hohen Infektionszahlen bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt der Pandemie klarer und bundeseinheitlicher Regelungen, die für alle einfach nachvollziehbar sind und einen schnellen Dämpfungseffekt auf das Infektionsgeschehen haben. Überall dort, wo es hohe Fallzahlen gibt, müssen diese Regeln gelten.

In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen trifft den Staat eine Schutzpflicht zu handeln. Eine Überlastung des Gesundheitssystems muss verhindert werden, damit eine medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleistet werden kann. Der Bundesgesetzgeber kann durch sein Eingreifen verhindern, dass viele Tausende Menschen an COVID-19 erkranken und an den Folgen sterben oder lange Zeit leiden. Alle wissen: Der Weg raus aus der Pandemie führt über die Impfungen. Wenn dazu in den nächsten Monaten Millionen von Menschen in den Impfzentren und bei Haus- und Betriebsärzten geimpft werden, wird dies zu einem massiven Rückgang der Neuinfektionen führen.

Zum jetzigen Zeitpunkt reichen die Impfungen jedoch noch nicht aus, um das Pandemiegeschehen wirksam zu kontrollieren. Dies ist aber notwendig, um die vielen Ungeimpften vor einer Ansteckung zu schützen, aber auch um das Risiko für Virus-Mutationen zu verhindern, die den Erfolg der Impfkampagne gefährden könnten. Die Impfkampagne muss darum für einen kurzen Zeitraum ergänzt werden durch weitere Schutzmaßnahmen, die nun – befristet bis zum 30. Juni 2021 – für besonders hohes Infektionsgeschehen vom Parlament gebilligt wurden.
Die Einschränkungen, die im Infektionsschutzgesetz vereinbart wurden, stellen nach den langen schwierigen Monaten in der Pandemie für alle Menschen in Deutschland eine weitere Belastung dar. Doch sie sind notwendig, um die Gesundheit von uns allen bestmöglich zu schützen und den Erfolg der Impfkampagne abzusichern.

Der Bund hat nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Infektionsschutzrecht. Er kann daher die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vollumfänglich gesetzlich regeln, hat aber bisher in weitem Umfang die konkrete Ausgestaltung den Ländern überlassen und hierzu Verordnungsermächtigungen an die Landesregierungen erteilt.

Das vierte Bevölkerungsschutzgesetz sieht in § 28b Abs. 6 Nr. 1 vor, dass die Bundesregierung bei Überschreitung der 100er-Inzidenzschwelle auch „zusätzliche Gebote und Verbote nach § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 und § 28a Abs. 1 IfSG“ erlassen kann. Dies soll der Bundesregierung ermöglichen, ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, sollte dies in der Pandemiebekämpfung notwendig werden. Das Parlament gibt der Bundesregierung jedoch keinen Blankocheck. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion wurde in den Verhandlungen erreicht, dass diese Bundesverordnungen nur mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates – also der Länderkammer - erlassen werden können.

Es sind insbesondere folgende Aspekte, die für meine Zustimmung von zentraler Bedeutung waren:

Ich bin kein Freund der Ausgangsbeschränkungen und sehe das geplante Kontaktverbot im Freien weiterhin als problematisch an. Insbesondere jetzt, da die Tage länger und wärmer werden. Es ist zu befürchten, dass künftig doch viele soziale Kontakte in Innenräume verlegt werden. Gleichwohl sind wir alle dazu aufgerufen, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Diese Ausgangsbeschränkungen wurden im parlamentarischen Verfahren aufgeweicht. Die strikte Ausgangssperre wird somit nur zwischen 0 und 5 Uhr in vollem Umfang greifen. Der Aufenthalt im Freien wird auch abends noch möglich sein.

Sport im Freien ist weiterhin möglich. So ist es Kindern weiterhin in Gruppen von bis zu fünf Kindern möglich in einer Gruppe Sport zu treiben, dies unter Anleitung von negativ getesteten Trainerinnen und Trainern.

Zu guter Letzt war es die enge zeitliche Befristung der Maßnahmen: Alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen gelten befristet bis zum 30. Juni 2021.

Natürlich hoffen wir alle auf eine rasche Wirkung, damit diese Beschränkungen bei Inzidenzen unter 100 wieder wegfallen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe bei Rückfragen gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Petry

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