Frage an Christian Petry von Doris R. bezüglich Familie
Guten Tag , Herr Petry ,
da ich heute im Radio von event.Grenzlockerungen zwischen Deutschland und Frankreich hörte , wende ich mich voller Hoffnung an Sie , denn mein Lebensgefährte wohnt in Forbach (F) , ich in Mainz (D) - seit langem wohnen
wir gemeinsam sowohl in Forbach als auch in MZ . Nun haben wir leider keine Möglichkeit seit der Grenzschließung Mitte März / Goldene Bremm uns zu sehen und wissen auch nicht , wie lange dieser Zustand andauern wird ..... Unter welchen Bedingungen
( und ab wann ?!) könnte er nach Deutschland einreisen oder ich nach Frankreich ? Würden weiterhin 14 Tage Quarantäne gelten z B für mich , wenn ich nach F einreise und weitere 14 Tage Quarantäne für mich , wenn ich wieder zurückreise nach D ? Und für ihn als Franzose bei Einreise nach D ebenso ?
Ich danke Ihnen schon jetzt recht herzlich für Ihre Antwort
und hoffe , dass Ihre Bemühungen im Ausschuss ( von dem ich schon gehört habe ! ) auch entsprechend erhört werden !!
Mit freundlichen Grüßen
Doris Reinhardt
Sehr geehrte Frau Reinhardt,
viele der aktuell krisenbedingten Schutzmaßnahmen beeinträchtigen die Menschen in der deutsch-französischen Grenzregion, in Ihrem Fall ist die Beeinträchtigung besonders schmerzhaft.
Die aktuellen Zahlen der infizierten und erkrankten Menschen legen nahe, dass die umfangreichen Maßnahmen, die bislang in der Pandemie getroffen wurden, wirken. Sowohl auf französischer Seite als auch bei uns im Saarland sind hohe Schutzstandards eingerichtet worden. Spätestens danach sind Grenzschließungen meines Erachtens nicht mehr sachgerecht. Diese Meinung habe ich in der letzte Woche auch innerhalb des Deutsch-Französischen Ausschusses für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit vertreten und mich dort als Vertreter des Deutschen Bundestages mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass alle Grenzübergänge zwischen dem Saarland und dem Département Moselle sowie dem Großherzogtum Luxemburg unverzüglich wieder geöffnet werden.
Mit Blick auf die Einreisen von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern hat das in der Bundesrepublik Deutschland fachlich zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 17.04.2020 die Bundespolizei per Erlass angewiesen, in diesen Fällen wie folgt zu verfahren: "Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist die Einreise zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft, auch über die DEU-Binnengrenzen gestattet. Das Bestehen einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft wird als triftiger Grund für die Einreise anerkannt, wobei einreise- und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Entsprechende Nachweise erleichtern beim Grenzübertritt die Darlegung des Einreisegrundes. Mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit sollen andere Lebenspartnerschaften grundsätzlich jedoch kein triftiger Grund im Sinne des Einreiseregimes sein; ob im Einzelfall dennoch ein triftiger Grund vorliegt, haben die Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei auch hier nach Prüfung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessen zu prüfen."
Ob für Sie oder Ihren Partner ein Grenzübertritt möglich ist, liegt folglich im Ermessen der Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei an der jeweiligen Grenze. Diese Regelung ist meines Erachtens nicht praxistauglich und für alle Betroffenen unzufriedenstellend. Ich fordere daher gegenüber den nationalen Innenministern sowie den Innenministern der betroffenen Bundesländer, die weiterhin auf diesen sehr rigiden Grenzkontrollen beharren, die Grenzen innerhalb der Europäischen Union schnellstmöglich zu öffnen. Die Eindämmung der Corona-Krise in der EU kann besser durch Zusammenarbeit als durch Abschottung erfolgen. Gerne halte ich Sie diesbezüglich weiter auf dem Laufenden und bin bei Rückfragen unter christian.petry@bundestag.de zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Petry