Frage an Christian Petry von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Petry, es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Meint es die SPD noch ernst mit einer Abkehr von der neoliberalen Agenda, wenn ja was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.03.2017, die ich hiermit gerne beantworte.
Die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes verspricht zügigere Baumaßnahmen und einen effizienteren Mitteleinsatz. Um die Interessen der Beschäftigten zu wahren und die demokratische Kontrolle und Steuerung über Verkehrsinvestitionen beizubehalten, müssen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung aber noch grundlegend verändert werden.
Für die SPD-Bundestagsfraktion war immer klar, dass die Autobahnen und Bundestraßen in Deutschland dauerhaft zu 100 Prozent in öffentlicher Hand bleiben müssen. Der vorliegende Gesetzestext schließt zwar eine Eigentumsübertragung an Private aus. Die Bundesminister Schäuble und Dobrindt setzen sich jedoch weiterhin für eine private Rechtsform ein. Dies würde dazu führen, dass das Staatseigentum nach Rendite-Gesichtspunkten bestmöglich veräußert werden kann. Der Staat und die Parlamente hätten dann am Ende nicht mehr viel zu sagen.
Für mich ist daher klar: wenn sich keine ausreichende Privatisierungssperre aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, werde ich diesem auch nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Petry