Frage an Christian Petry von Toni B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Petry,
seit 2004 werden Versorgungsbezüge aus betrieblicher Altersversorgung mit dem vollen KV- und PV-Beitragssatz (rd. 18 %) belegt. Dies betrifft sowohl die Betriebsrenten aus der tarifvertraglichen Pflichtversicherung der für die öffentlichen Bediensteten zuständigen ZVK des Saarlandes (Bundesebene VBL) als auch die betrieblichen Riester-Renten.
Da in beiden Fällen die Beiträge in der Einzahlungsphase aus dem Nettogehalt finanziert und somit vom Arbeitnehmer bereits versteuert und verbeitragt wurden, werden sie in der Rentenphase dem vollen KV- und PV-Beitragssatz unterworfen und somit doppelt verbeitragt.
Im Rahmen des am 21. Dezember vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist nun vorgesehen, die doppelte Verbeitragung bei betrieblichen Riester-Renten abzuschaffen. Die ZVK-Betriebsrenten werden jedoch nicht von dieser vorgesehenen Änderung erfasst.
Von einer in sich schlüssigen Behandlung der beiden Renten bzgl. der KV-Beiträge kann somit keine Rede sein. Die vorgesehene Privilegierung /“Subventionierung" der Riester-Rente in der Auszahlungsphase ist nicht begründbar.
Die einseitige Abschaffung der doppelten Verbeitragung der betrieblichen Riester-Renten widerspricht zudem dem vom BVerfG festgeschriebenen Grundsatz, wonach Gleiches gleich zu behandeln ist. Gleich insofern, da beide Formen in der Ansparphase beitragsmäßig gleich behandelt werden.
Wie ist Ihre Meinung zur Beibehaltung der doppelten Verbeitragung bei der ZVK-Rente und der Abschaffung der doppelten Verbeitragung bei der Riester-Rente?
PS: Es geht hier nicht um die vom BVerfG bereits entschiedene Frage des doppelten Beitrags auf Betriebsrenten, sondern ausschließlich um die gleiche Behandlung von ZVK-Rente und betrieblicher Riester-Rente.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen.
Sehr geehrter Herr Brehm,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Am 21. Dezember 2016 hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verabschiedet. Im parlamentarischen Verfahren werden die Fachpolitiker der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales in der SPD-Bundestagsfraktion für das Gesetz zuständig sein. Dort sammeln die Kolleginnen und Kollegen derzeit bereits Bürgereingaben und prüfen, inwiefern an dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Änderungen vorgenommen werden müssen.
In diesem Zusammenhang habe ich Ihren Hinweis an die zuständige Arbeitsgruppe weitergegeben. Ich halte Sie gerne bezüglich des weiteren Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden. Sollten Sie weitere Unterlagen zu Ihrem konkreten Fall haben, schicken Sie diese gerne an folgende E-Mailadresse: christian.petry@bundestag.de
Freundliche Grüße
Christian Petry