Frage an Christian Petry von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Petry,
seit meiner Jugend bin ich treuer SPD-Wähler, obwohl es mir in den letzten Jahren bei dieser profillosen SPD-Politik immer schwerer gefallen ist.
Heute ist mir nochmal der Artikel der SZ vom Sommer 2015 "Wenn der Staat doppelt kassiert"; "Krankenkassen greifen bei politisch gewollter Altersversorgung zweimal zu" in die Hände gefallen.
Ich ( ich habe das veranlasst, nicht der Arbeitgeber) habe, 1999 eine Direktversicherung abgeschlossen. Diese alten Direktversicherungen waren ein von der Politik umworbenes Steuersparmodell. Ganz allein deshalb mussten die Beiträge auf der Gehaltsabrechnung angedruckt und vom AG abgeführt werden. Daraus stellen die Sozialgericht nun einen betrieblichen Bezug her. Sie waren Eigenfinanziert, ohne irgendwelche AG-Anteile. der Beitrag war Sozialversicherungspflichtig. Ohne Versorgungszusage und das Rentenwahlrecht war ausgeschossen. Und nun zahle ich nochmal, allerdings AN- und AG Beitrag. Dreifach Sozialabgaben auf mein Geld. Hätte ich das Geld unter Matratze gelegt wäre mir mehr geblieben. Ebenso bei einer Lebensversicherung
In dem SZ-Artikel zucken Sie bildlich nur mit den Schultern und sehen kein Problem und reden von "Schließung von Gerechtigkeitslücken"
Geht´s noch! Verstehen Sie eigentlich um was es hier geht?
Das ist pure Abzocke, 2004 clever von Ihrer Kollegin- und Parteigenossin U. Schmidt initiiert und kaum bemerkt, alldieweil erst beim Fälligkeitstag die Betroffenen sukzsessiv damit konfrontiert wurden.
Ein Politikerkollege hat einmal gesagt, "Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern", vielleicht machen Sie sich diese Einstellung auch zu eigen und kümmern jetzt sich um die Beseitigung dieses Unrechtes!
Denken Sie daran: "Wahltag ist Zahltag"
Aber vermutlich sind Sie bis dahin ausreichend mit Pension und Pöstchen versorgt und leben nach dem Motto "was kümmert es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr kratzt"
mit nicht so freundlichen Grüßen
Klaus Bergmann
Sehr geehrter Herr Bergmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich hiermit gerne beantworte.
Ihren Ärger über die seit 2004 geltenden Regelungen kann ich verstehen. Ausgezahlte Kapitalleistungen aus Versorgungsbezügen wurden ab 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Damit wurde die Beitragspflicht auf Kapitalleistungen, die mit dem früheren Berufsleben in Zusammenhang stehen, ausgeweitet. Bereits vor 2004 waren wiederkehrende Leistungen (laufende Rentenzahlungen) aus Direktversicherungen und Kapitalabfindungen, die nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart wurden, beitragspflichtig. Dies wurde interessanterweise nicht kritisiert. Direktversicherungen mit einer einmaligen Kapitalleistung waren, wenn die Kapitalisierung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart worden war, zu diesem Zeitpunkt gegenüber den anderen Direktversicherungsformen beitragsrechtlich begünstigt. Für diese Differenzierung gab es keinen sachlichen Grund. Die konsequente Umsetzung des Solidarprinzips gebot es vielmehr, alle Einkünfte aus Direktversicherungen gleich zu behandeln. Die mit dem GMG erfolgte Neuregelung beseitigte diese Verwerfung im Beitragsrecht.
Um das bewährte, aber unterfinanzierte System zu erhalten, verlangt das GMG den in der Krankenversicherung pflichtversicherten Rentnern, die Versorgungsbezüge aus betrieblicher Altersversorgung erhalten, einen höheren Solidarbeitrag als bisher ab. Die Neuregelung trägt also dazu bei, die strukturelle Unterdeckung in der Krankenversicherung der Rentner zu verringern.
Die stetig wachsende Deckungslücke in der Krankenversicherung der Rentner war und ist eine der Ursachen für die Beitragserhöhungen der Krankenkassen in den letzten drei Jahrzehnten. Sie hat dazu beigetragen, die Arbeitskosten zu steigern. Die Einnahmen der Krankenversicherung der Rentner mussten daher verbessert werden, ohne die Arbeitskosten zu belasten und damit zugleich die Chancen für mehr Beschäftigung zu verringern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und das GMG ein Stück weit verständlicher gemacht habe.
Freundliche Grüße
Christian Petry