Frage an Christian Petry von Peter S. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Petry,
in der Vergangenheit wurden von den Bausparkassen Werbung gemacht bezüglich günstiger Sparmöglichkeiten auf Bausparverträge, besonders wenn man nicht Beabsichtigte, ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.
Inzwischen versuchen diese Basuparkassen ihren Kunden diese Altverträge zu kündigen ohne jedoch ein vertragliches Kündigungsrecht dazu zu haben.
Es wäre vieleicht hilfreich, wenn der Bundestag hierzu das Kündigungsrecht der Bausparkassen klarer definieren würde.
Wie sehen Sie das?
mfG.
Peter Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.08.2015, die ich hiermit gerne beantworte.
Mit Blick auf die Kündigung von Bausparverträgen rate ich grundsätzlich zur Prüfung eines Widerspruchs. Ob ein solcher Widerspruch erfolgreich ist, hängt von der individuellen Ausgestaltung des Bausparvertrages ab. Auch die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts, der den Bausparvertrag prüft oder eines Ombudsmanns sind Möglichkeiten, die aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei einer Vertragskündigung eingeleitet werden können. Die Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen ist unter http://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/ zu erreichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Petry