Wie gut ist es um die Demokratie in Deutschland bestellt?
Die Antwort darauf muss wohl leider lauten: Die Demokratie in Deutschland ist in einem schlechten Zustand.
Die Regierung Merkel hinterlässt grundsätzliche, gesellschaftliche Herausforderungen ungelöst. Im Wahlkampf erlebe ich, dass viele Wähler:innen nicht mehr von den etablierten Parteien überzeugt sind und sich von diesen abwenden. Die Frage „Welche Partei kann man heute noch wählen?“ ist Ausdruck dessen. Häufig wenden sie sich auch von unserem Wirtschaftssystem und dem Glauben an die Demokratie ab. All das deutet darauf hin, dass die deutsche Demokratie dabei ist, ihre Legitimation zu verspielen.
Die aktuelle Wahlkampfberichterstattung in den Medien berichtet kaum über Inhalte. Werden Inhalte beleuchtet, so sind es meist altbekannte Lösungen. Diese sollen nun plötzlich geeignet sein, die neuen Herausforderung der Zeit zu bewältigen. Neue Problemverständnisse und entsprechende neue Lösungen finden sich kaum. Berichterstattung über all die Auswahloptionen jenseits der etablierten Parteien, die sich den Wähler:innen auf dem Wahlzettel bieten, findet kaum statt. Politischer Wettbewerb im Vorfeld der Wahl findet in Folge dessen fast nicht statt. Wenn Wettbewerb fehlt und die Konkurrenz größtenteils ausgeblendet wird, haben die etablierten Parteien kaum Veränderungsdruck. Das erschwert es den Wähler:innen, Auswahloptionen auf dem Wahlzettel zu finden, mit denen sie ihren tatsächlichen Willen ausdrücken könnten. Die Wahl verkommt so zu einer Abnickwahl, bei der eine der etablierten Parteien gewählt wird. Die Staatsgewalt geht dann nicht mehr vom Volke aus, wie es das Grundgesetz will. Die Staatsgewalt fängt dann an, von den etablierten Parteien auszugehen, die dann nur noch vom Volke geduldet wird. Wenn dann dazu kommt, dass sich das Volk nicht mehr gut von seinem Staat vertreten fühlt, steht auch diese Duldung auf wackeligen Füßen.
Wie weit wir uns damit vom Grundgesetz entfernt haben, zeigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Wettbewerbs vor dem Wahlgang betont, sowie die Relevanz aller zur Wahl stehenden Optionen - inklusive der parteilosen Einzelkandidaten. Dem Bundesverfassungsgericht scheint sehr bewusst zu sein, wie elementar es ist, dass die Meinungsbildung Eingang in die zur Wahl stehenden Optionen findet und dass die Wähler:innen diese dann auch als Auswahloptionen auf dem Wahlzettel wahrnehmen, mit deren Hilfe sie ihren tatsächlichen Willen ausdrücken können. (vgl. z.B. BVerfGE 41, 399; BVerfGE 85, 264 )
Es ist also wie mit dem Sprichwort „Wer die Wahl hat, hat die Qual“. In einer Demokratie muss sich das Volk mit der Auswahl quälen. Andernfalls hört die Demokratie auf, eine Demokratie zu sein.