Was halten Sie von den aktuellen Corona Maßnahmen, speziell 2G und 3 G der Bundesregierung und des Berliner Senats ?
Sehr geehrter Herr Pape, Sie haben Klebchen verteilt und zur Impfung aufgefordert. Warum ? Ich habe keine Kinder und auch wenig Kontakt zu Kindern. Wenn jemand Angst vor der Ansteckung mit Corona hat, kann er/sie sich ja impfen lassen. Dann bin ich keine Gefahr mehr für ihn/sie. Oder geht es um mögliche Kosten ? Werden Sie sich dann im Abgeordnetenhaus für die Belastung von Rauchern, Übergewichtigen, Skifahrern, Autofahrern und Cannabiskonsumenten einsetzen ?
Sehr geehrte Frau Topf,
zur Impfung habe ich Ihnen bereits auf Ihre andere Frage geantwortet. Ich beschränke mich daher auf die Frage: "Was halten Sie von den aktuellen Corona Maßnahmen, speziell 2G und 3 G der Bundesregierung und des Berliner Senats ?".
Ich bin kein Fan der Corona-Politik der Bundesregierung sowie des Berliner Senats. Sie war in der Vergangenheit regelmäßig zu wenig vorausschauend, zu zögerlich und zu wenig am jeweils aktuellen Stand des Wissens orientiert. In Folge wurden die Corona-Wellen größer und die erforderlichen Maßnahmen schärfer.
Zum Thema 2G und 3G empfehle ich den Podcast Coronavirus-Update mit Christian Drosten Nr. 97. Herr Prof. Drosten beschreibt darin, dass Geimpfte wie auch Genesene das Virus weiter tragen können und dass das Virus uns zukünftig weiter begleiten wird. 3G bietet daher keinen vollständigen Schutz für jene, die weder geimpft noch genesen sind. Dieser Personenkreis muss auch bei 3G mit einer Ansteckung und den damit verbundenen Risiken rechnen, auch wenn 3G das Ansteckungsrisiko gegenüber dem Umgang mit ungetesteten Personen senkt. 2G schließt den Personenkreis der weder geimpften noch genesenen aus. Das ist ein harter Eingriff. Er hält die weder geimpften noch genesenen von potentiellen Impfektionsquellen fern, schützt sie damit entgegen ihres eigenen Willens vor Infektionsmöglichkeiten und dämpft damit das Infektionsgeschehen.
Ich sehe 2G und 3G daher als Maßnahmen an, die nur dort angewandt werden sollten, wo eine Maskenpflicht nicht hinreichend wirksam bzw. umsetzbar ist. Das gilt beispielsweise in der Gastronomie, wo während des Essen und Trinken keine Masken getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Pape