(...) Gleiches gilt selbstverständlich für die Zufahrtsstrecken zu den Autobahnen. Nordrhein-Westfalen ist bei diesem Feldversuch außen vor geblieben, so dass Ihre Befürchtung, einem Giga-Liner in NRW zu begegnen, nicht besteht und es somit auch nicht in NRW zu Schäden kommen kann. Der Feldversuch ist auf die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Thüringen und Bayern und dort auf ausgewählte Strecken beschränkt. (...)
(...) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage die Kommunen als Meldebehörden zur Zeit in fast allen Bundesländern die Daten der Bürger (gegen eine Gebühr von 6-10 Euro pro Anfrage) weitergeben, ohne dass die Betroffenen in irgendeiner Weise gefragt werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass dem kommerziellen Adressenhandel diese Preise pro Auskunft deutlich zu teuer sind und andere (günstigere und vermutlich in der Grauzone arbeitende) Quellen bemüht werden. (...)
(...) Wie Ihnen sicherlich aus der Presse bekannt ist, hat das Oberverwaltungsgericht NRW in der vergangenen Woche die Klagen von Anliegergemeinden des Flughafens sowie eines Bürgers gegen den Nachtflug am Köln/Bonner Flughafen abgewiesen. Zur Begründung wurde auf die bis zum Jahr 2030 geltende Nachtfluggenehmigung hingewiesen. Wer also als Politiker verspricht, sich gegen Nachtflüge einzusetzen, ignoriert die geltende Rechtslage. (...)
(...) Wer Ihre Frage bejaht, streut Ihnen Sand in die Augen. Der Köln/Bonner Flughafen hat eine Nachtfluggenehmigung bis zum Jahr 2030. Hierauf vertrauend haben die am Flughafen ansässigen Logistik-Unternehmen dreistellige Millionenbeträge investiert und Tausende Arbeitsplätze geschaffen. (...)
(...) ich setze mich dafür ein, dass es keine generelle Prüfungspflichten für private Abwasserleitungen gibt. Ich bin für die Beweislastumkehr-Lösung: Erst, wenn sich wirkliche Anhaltspunkte für Undichtigkeiten ergeben (z.B. abgesackte Bereiche aufgrund zusammengefallener Rohre), sollte es eine Prüfungspflicht geben. (...)