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Frage von Norbert F. •

Frage an Christian Möbius von Norbert F. bezüglich Verkehr

Wie stehen Sie zu einer Reduzierung des nächtlichen Fluglärms durch ein nächtliches Start- und Landeverbot (für Passagier- und Frachtmaschinen) am Flughafen KölnBonn?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fausten,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Ihnen sicherlich aus der Presse bekannt ist, hat das Oberverwaltungsgericht NRW in der vergangenen Woche die Klagen von Anliegergemeinden des Flughafens sowie eines Bürgers gegen den Nachtflug am Köln/Bonner Flughafen abgewiesen. Zur Begründung wurde auf die bis zum Jahr 2030 geltende Nachtfluggenehmigung hingewiesen. Wer also als Politiker verspricht, sich gegen Nachtflüge einzusetzen, ignoriert die geltende Rechtslage. Dies will ich nicht tun, um Ihnen keinen Sand in die Augen zu streuen.
Was die Politik allerdings tun kann, ist die Forderung zu erheben, leiseres Fluggerät einzusetzen. Hier können durch höhere Start- und Landegebühren für laute Maschinen (wie z.B. mit MD-11-Triebwerken) Anreize geschaffen werden, den nächtlichen Fluglärm zu reduzieren. Ebenso können die An- und Abflugstrecken durch späteres Absinken und schnelleres Steigen der Maschinen weiter verbessert werden. Dieses sind die Ansatzpunkte für die Politik, um den berechtigten Interessen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Was den Passagierverkehr in der Nachtzeit betrifft, halte ich es persönlich für wenig komfortabel, Pauschalreisen für Familien und Urlauber zu nachtschlafender Zeit anzubieten. Diese sind meines Erachtens entbehrlich, auch wenn gerade die Passagiermaschinen deutlich leiser sind als die Frachtmaschinen.
Als Fühlinger Bürger kennen Sie ja die Problematik des Verkehrslärms von der B 9. Der Lärmschutz ist ein umfassendes Problem, dem sich die Politik stellen muss. Ich selbst bin unmittelbarer Anwohner einer auch nachts befahrenen Güterzugstrecke. Deshalb bin ich mir der Problematik sehr bewußt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Möbius