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Christian Möbius
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Frage von Wolfgang L. •

Frage an Christian Möbius von Wolfgang L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Möbius,

da wir in Köln Pesch im Wasserschutzgebiet wohnen haben wir kürzlich unseren Abwasserkanal überprüfen, und da er undicht war, für viel Geld sanieren lassen. Das halten wir im Sinne des Grundwasserschutzes für in Ordnung. Kurze Zeit später, zudem noch deutlich vor der Wachstumsperiode, stieg uns allerdings keine 500m entfernt der Duft von ausgebrachter Gülle in die Nase. Bis wann konkret (Jahreszahl reicht) stellen Sie und Ihre Partei diese Ungleichbehandlung ab?

Zudem haben wir erfreut das Verbot von Plastiktüten zur Kenntnis genommen. Umso unverständlicher ist es für uns, dass Werbesendungen wie "Einkauf aktuell", aber auch manche Zeitschriften in dünnem Plastik verpackt verschickt werden. Bis wann konkret (Jahreszahl reicht) stellen Sie und Ihre Partei diese Umweltverschmutzung ab?

Mit freundlichen Grüßen
W. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

zunächst danke ich für Ihre Anfrage, zu der ich gerne wie folgt Stellung nehme:

Die Neufassung des Landeswassergesetzes und die sog. "Selbstüberwachungsverordnung Abwasser" war in der jetzt ablaufenden Legislaturperiode heftig umstritten, insbesondere im Jahr 2013, als diese vom Landtag verabschiedet wurde. Das von Ihnen angeführte Argument war natürlich Gegenstand der Diskussionen, die vielfältig geführt wurden. Ich kann mich auch eine Informationsveranstaltung der landesweit tätigen Bürgerinitiative "Alles dicht?!?" in Pesch erinnern, an der ich damals teilgenommen habe. Alle Gegenargumente wurden von der rot-grünen Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen zurückgewiesen. Ich habe damals im Landtag (in namentlicher Abstimmung) dagegen gestimmt. An den Argumenten hat sich nichts verändert. Allerdings mussten viele Bürger wie Sie - ich aber auch - Dichtheitsprüfungen durchführen und Kanäle sanieren. Bei mir musste eine Sanierung im sog. Inliner-Verfahren auf 14,5 Metern erfolgen.
Nun stellt sich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit natürlich die Abwägungsfrage, ob nicht neue Ungerechtigkeiten entstehen, wenn die Bürger, die sich rechtstreu verhalten haben und ihren Kanal überprüft bzw. saniert haben nicht gegenüber denjenigen benachteiligt sind, die dies - trotz Verpflichtung - bisher unterlassen haben bzw. denen mehr Zeit zur Überprüfung bzw. Sanierung eingeräumt wurde, weil sie sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden, wohl aber einen maroden Kanal haben. Dies gilt es abzuwägen. An meiner grundsätzlichen Kritik an der normierten Dichtheitsprüfung ändert dies nichts. Das von Ihnen beschriebene Ausbringen von Gülle auf Feldern durch Landwirte liegt dagegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Landesgesetzgebers. Hier sind mir die Hände gebunden.

Auch das von Ihnen erwähnte Verbot von Plastiktüten obliegt nicht dem Landesgesetzgeber. Ich begrüße aber auch die Selbstverpflichtung des Einzelhandels, auf Plastiktüten zukünftig zu verzichten. Mir ist bekannt, dass auf EU-Ebene (durch die Plastikvermüllung der Meere) und auf Bundesebene Initiativen laufen, Plastiktüten verbieten zu wollen. Die entsprechenden Beratungen müssen abgewartet werden, weil es wie immer unterschiedliche Interessen gibt. Entgegen mancher Darstellung halte ich z.B. Stoffbeutel zum Transport von Lebensmitteln für ungeeignet, da diese bei häufiger Benutzung eine erhebliche Anzahl von Keimen aufweisen, die gesundheitlich bedenklich sind. Es gilt wie immer, mit Augenmaß alltagstaugliche Lösungen zu finden, das Plastikmüllproblem zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Möbius