Frage an Christian Möbius von Horst R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Möbius,
Ihren letzten Newsletter über die Schuldenpolitik von Frau Kraft habe ich gelesen. Was ich daran nicht verstehe ist die Darstellung der Tatsache über die Verfassungswidrigkeit ihrer Schuldenpolitik. Wieso kann Frau Kraft damit trotz dieser Sachlage weitermachen, als sei die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt worden? Hat ein derartiges Urteil keine Konsequenzen?
Sehr geehrter Herr Rademacher,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Tat ist es so, dass der Verfassungsgerichtshof lediglich feststellt, dass die Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen hat. Eine weitere Sanktionierung kann das Verfassungsgericht aus Rechtsgründen leider nicht aussprechen.
Insofern bleibt es bei dem Makel, dass die Landesregierung die höchste Rechtsnorm, die wir im Land haben, gebrochen hat: Die Verfassung.
Normalerweise zieht eine Landesregierung daraus Konsequenzen für künftige Haushalte, oder sie läuft Gefahr, dass sie immer wieder beklagt wird.
De facto ist eine Klage vor dem Verfassungsgericht ein deutliches Signal, mehr aber auch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Möbius