Frage an Christian Magerl von Wolfgang H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
vielen Dank für Ihre Antwort (www.abgeordnetenwatch.de/dr_christian_magerl-512-11253--f354679.html#q354679), die mich jedoch etwas verwundert hat.
1. Sie schreiben, "jeder Mensch" könne sich mit einer Petition an den Landtag wenden. In Art. 115 I BV, auf den Sie sich beziehen, ist jedoch von "Bewohner Bayerns" die Rede. Insofern müssten Sie eine Möglichkeit haben nachzuweisen, dass nur Bewohner Bayerns - mit Erst- oder Zweitwohnsitz - die Petition unterstützen. Wie stellen Sie dies sich?
2. Auf der Website des Bayerischen Landtages wurde darauf hingewiesen, dass Petitionen nur persönlich, schriftlich (mit Unterschrift) oder via dem Server des Bayerischen Landtages möglich sind. Eine Massenpetition, wie sie der Deutsche Bundestag offeriert, habe ich nicht gefunden. Wie passt dies zusammen und wie stellen Sie sicher, dass es sich nicht lediglich um eine Show-Veranstaltung handelt?
3. Auf Ihrer Homepage schreiben Sie, die Abgabe sei zeitlich unbegrenzt. Hier Antworten Sie, die Petition laufe bis Ende Dezember. Was stimmt den nun?
4. Mit allgemeinen Festlegungen meine ich die persönliche Betroffenheit, die es regelmässig verbietet, sich an den betreffenden Verfahren zu beteiligen. Ihr Hinweis auf mögliche Terminkollissionen finde ich etwas an den Haaren herbei gezogen. Deshalb noch einmal: Werden Sie sich im Landtag - unabhängig in welcher Form - an dem Petitionsverfahrens beteiligen, nachdem Sie Initiator der Petition sind? Wenn ja, wie vereinbaren Sie dies mit den Grundsätzen von Transparenz und Neutralität?
Wolfgang Heidecker
Sehr geehrter Herr Heidecker,
hier der link auf die entsprechende Seite des Bayerischen Landtags:
Mit freundlichen Grüßen
Christian Magerl