(...) Nun ist es so, dass sich die Beiträge zur GKV nicht nach Alter oder individuellem Gesundheitsrisiko, sondern ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten richten. Bei pflichtversicherten Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung wird der zu entrichtende Beitrag am Arbeitseinkommen bemessen, bei freiwilligen Mitgliedern werden alle zur Verfügung stehenden Einnahmen herangezogen. Dabei gibt es – für alle Mitglieder – die Beitragsbemessungsgrenze als Deckel. (...)
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits eine ganze Reihe progressiver Vorschläge für die Modernisierung unserer Wirtschaft, die Gestaltung der Digitalisierung oder der Lösung von Klima- und Umweltproblematiken eingebracht. Schauen Sie einfach einmal über unsere parlamentarischen Initiativen: https://www.fdpbt.de/fraktion/initiativen (...)
(...) Eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist an dieser Stelle durchaus sinnvoll und wurde vom Deutschen Derivate-Verband bereits angekündigt. Allerdings wird eine Klage erst möglich sein, wenn 2021 die ersten Steuerbescheide für das laufende Jahr ausgestellt worden sind. (...)
(...) Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist an dieser Stelle durchaus erfolgversprechend und wurde vom Deutschen Derivate-Verband bereits angekündigt. Allerdings wird diese Klage erst möglich sein, wenn 2021 die ersten Steuerbescheide für das laufende Jahr ausgestellt worden sind. (...)
(...) Die Große Koalition hat diese Gesetzesänderung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten durchgesetzt. Diese Änderung führt zu einem deutlichen Nachteil für zahlreiche Anleger - während die Akteure, die tatsächlich in großem Stil spekulativ anlegen können (Banken, Hedgefonds etc.), gerade ausgenommen sind. Für uns als Freie Demokraten ist das nicht hinnehmbar. (...)
(...) Dennoch denken wir, dass die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich selbst sehr gut in der Lage sind, den für sie passenden Vertrag mit all seinen Bedingungen auszuwählen. Gerade im Bereich der Mobilfunkverträge gibt es durchaus Kundinnen und Kunden, die sich ganz bewusst für eine längere Vertragslaufzeit entscheiden, um so zum Beispiel das mit dem Vertrag verbundene Smartphone abbezahlen zu können oder in den Genuss von finanziellen Vergünstigungen zu kommen (Letzteres gilt auch und gerade für Fitnessstudioverträge). Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern daher diese Möglichkeit zum selbstbestimmten Handeln nicht nehmen und lehnen die bekannt gewordenen Pläne daher ab. (...)