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Christian Lindner
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Frage von Maximilian B. •

Frage an Christian Lindner von Maximilian B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

Ich wende mich mit dieser Email aufgrund der im Dezember 2019 beschlossenen Änderung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften an Sie mit der Bitte, meine u.a. Fragen zu beantworten.

Kurz zum Sachverhalt:

Es geht konkret um Artikel 5 - Änderung Einkommensteuergesetz – aus dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. In der Begründung zum Gesetz steht, dass durch diese Regelung die Spekulation eingeschränkt werden soll.

Genau das Gegenteil wird m.E. durch die Neuregelung eintreten.

Im Wesentlichen werden mit dieser neuen Regelung Gewinne und Verluste für beispielweise Termingeschäfte nicht mehr steuerlich gleich behandelt.

Zwar werden beispielsweise börsennotierte Optionsgeschäfte im allgemeinen Sprachgebrauch gerne als hochspekulativ bezeichnet, allerdings wird dass diesem Handelsinstrument nicht gerecht sondern vor allem als Absicherung von Depots verwendet. Kollegen von mir haben bsp. folgende Ergebnisse erzielt:

Gewinne: 4.0 Mio €
Verluste: 3.9 Mio €
Nettogewinn: 0.1 Mio €

Nach der neuen Regelung werden nur noch Verluste in Höhe von 10.000 € angerechnet. Diese sind bei dem Gewinn von 4 Mio € zu vernachlässigen, so dass zukünftig die Kapitalertragssteuer ca. 1 Mio € (+KiSt & Soli) beträgt.

Meine Fragen:

1. Ist die Neuregelung so zu verstehen, dass auf einen Zuwachs auf dem Konto von 100.000,- EUR insgesamt knapp 1 Million EUR Steuern zu zahlen sind? Oder können unterjährig Gewinne und Verluste verrechnet werden?

2.Falls ja, kann die x-fache Besteuerung von Vermögenszuwächsen verfassungskonform sein?

3. Abwandlung des Beispiel:
Gewinne: 4.0 Mio €,
Verluste: 4.1 Mio €
Nettoverlust: 0.1 Mio € -

Wird auch hier eine Steuer auf die 4.0 Mio. fällig, obwohl gar kein Einkommen erzielt wurde, sondern das Konto im Verlust ist?

Danke für Ihre Bemühungen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Große Koalition hat diese Gesetzesänderung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten durchgesetzt. Diese Änderung führt zu einem deutlichen Nachteil für zahlreiche Anleger - während die Akteure, die tatsächlich in großem Stil spekulativ anlegen können (Banken, Hedgefonds etc.), gerade ausgenommen sind. Für uns als Freie Demokraten ist das nicht hinnehmbar. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert werden, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder auf Sankt Nimmerlein verschoben werden. Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privat- und Kleinanleger sein. Wenn sich das Depot dann in die erhoffte Richtung entwickelt, ist es logisch, dass die entgegengesetzte Absicherung verfällt. Es sind sogar Konstellationen denkbar, in denen die zu zahlende Steuer die Höhe der Gewinne übersteigt, da Verluste nicht mehr gegengerechnet werden können. Diese steuerliche Behandlung verstößt nach unserer Ansicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik und der Leistungsfähigkeit. Ebenso wurden mit der Gesetzesänderung eine Reihe von BFH-Urteilen ausgehebelt.

Wenn die SPD ihr Heil in der Abkassierung und Gängelung von Kleinsparern und Vorsorgebetreibenden sieht, wird sie mit dem Widerstand der FDP rechnen müssen. Dass die Union solche Vorhaben mitträgt, zeigt einmal mehr, wie ernst es ihr mit der Entlastung der arbeitenden Mitte wirklich ist...

Unsere Ablehnung der Gesetzesänderung bzgl. der Nichtberücksichtigung von Kapitalverlusten haben wir in Form eines Entschließungsantrages im Finanzausschuss eingebracht, dieser wurde jedoch leider von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Trotzdem werden wir auch künftig dieses Thema parlamentarisch auf die Agenda setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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