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Christian Lindner
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Frage von ingo m. •

Frage an Christian Lindner von ingo m. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

der Deutsche Bundestag hat Ende vergangenen Jahres Änderungen am EStG beschlossen, die u.a. die Versteuerung von Finanztermingeschäften beinhalten (Drs. 649/19 Art.5). Verantwortungsvoller Einsatz von Derivaten (z.B. Optionen) bedeutet immer, ein Geschäft durch ein partiell gegenläufiges Geschäft "abzusichern", um nicht zu "zocken". Man erzielt also regelmäßig hohe Gewinn- und Verlustsummen gleichzeitig.

Die vorgesehene nominale Kappung der Anrechenbarkeit von Verlusten auf 10 TEUR p.a. führt im Ergebnis zu einem in Bezug auf die Höhe des erzielten Einkommens völlig willkürlichen Steuertarif, der ggf. dramatisch invers zur Einkommenshöhe verläuft, teilweise mehrere Hundert Prozent des Einkommens beträgt und sogar Verluste besteuert.

Beispiele (angenommener Steuersatz vereinfacht 25 v.H.):

Gewinn : 100 TEUR Verlust: 90 TEUR. Einkommen vor Steuer: 10 TEUR Steuerlast:: 27,5 TEUR (275 vH !)

Gewinn: 70 TEUR Verlust : 10 TEUR. Einkommen vor Steuer: 60 TEUR Steuerlast: 15 TEUR (25 vH)

Gewinn: 210 TEUR Verlust: 360 TEUR. Einkommen vor Steuer: -150 TEUR Steuerlast: 50 TEUR.

Wie beurteiln Sie vor dem Hintergrund dieses willkürlichen Verlaufs des neuen Tarifs seine verfassungsrechtliche Qualität und beabsichtigt die FDP diese Qualität überprüfen zu lassen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Moll

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Sehr geehrter Herr Moll,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Große Koalition hat diese Gesetzesänderung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion kurz vor Weihnachten durchgesetzt. Diese Änderung führt zu einem deutlichen Nachteil für zahlreiche Anleger - während die Akteure, die tatsächlich in großem Stil spekulativ anlegen können (Banken, Hedgefonds etc.), gerade ausgenommen sind. Für uns als Freie Demokraten ist das nicht hinnehmbar. Es kann nicht sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert werden, aber andererseits Verluste nicht richtig berücksichtigt oder auf Sankt Nimmerlein verschoben werden. Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Depots auch für Privat- und Kleinanleger sein. Wenn sich das Depot dann in die erhoffte Richtung entwickelt, ist es logisch, dass die entgegengesetzte Absicherung verfällt. Es sind sogar Konstellationen denkbar, in denen die zu zahlende Steuer die Höhe der Gewinne übersteigt, da Verluste nicht mehr gegengerechnet werden können. Diese steuerliche Behandlung verstößt nach unserer Ansicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik und der Leistungsfähigkeit. Ebenso wurden mit der Gesetzesänderung eine Reihe von BFH-Urteilen ausgehebelt.

Wenn die SPD ihr Heil in der Abkassierung und Gängelung von Kleinsparern und Vorsorgebetreibenden sieht, wird sie mit dem Widerstand der FDP rechnen müssen. Dass die Union solche Vorhaben mitträgt, zeigt einmal mehr, wie ernst es ihr mit der Entlastung der arbeitenden Mitte wirklich ist...

Eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist an dieser Stelle durchaus sinnvoll und wurde vom Deutschen Derivate-Verband bereits angekündigt. Allerdings wird eine Klage erst möglich sein, wenn 2021 die ersten Steuerbescheide für das laufende Jahr ausgestellt worden sind. Bis dahin werden wir das Thema aber weiterhin auf der parlamentarischen Agenda behalten. Einen Entschließungsantrag haben wir als Fraktion dazu bereits eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lindner

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