Für die Tourismus- und Kulturbranche wäre es jetzt enorm wichtig, den Bezug von Kurzarbeitergeld zu verlängern. Gibt es in der Regierung konkrete Pläne in dieser Hinsicht und wie sehen die aus? Danke!
Sehr geehrte Frau E. .
vielen Dank für Ihre Frage zum Kurzarbeitergeld!
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir uns darauf verständigt, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Wir wollen damit betriebsbedingte Kündigungen vermeiden und weiterhin Planungssicherheit in der Corona-Krise geben.
Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wollen wir auf 28 Monate - und zwar bis längstens 30. Juni 2022 - verlängern. Bis dahin gelten auch die Zugangserleichterungen fort. Auch die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug (auf 70% bzw. 77%, wenn Kinder im Haushalt leben, ab dem 4. Monat und 80% bzw. 87% ab dem 7. Monat) soll bis 30. Juni 2022 verlängert werden. Die Minijobs sollen anrechnungsfrei bleiben. Denn gerade für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen im besonders betroffenen Gastgewerbe aber auch in der Tourismus- und Kulturbranche ist es schwer, mit den üblichen Sätzen des Kurzarbeitergelds langfristig über die Runden zu kommen. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Die zuvor genannten Regeln wollen wir Anfang Februar im Kabinett beschließen.
Ich hoffe, dass Sie weiterhin gut durch die Krise kommen und gesund bleiben!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Kühn