Gibt es eine rechtliche Basis für die Forderung einer "precautionary pause" beim Tiefseebergbau?
Hallo Herr Kühn
Kürzlich erst hat Präsident Macron auf der Klimakonferenz einen Verbot des Tiefseebergbaus gefordert.
Die deutschen Delegation hat sich bei der ISA-Konferenz in Jamaika Anfang November mit der Forderung einer sogenannte "precautionary pause" dem mehr oder weniger angeschlossen. Das Umweltministerium teilte diese Forderung auch medial mit. Nun meine Frage zu dem Thema: Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung eines Moratoriums des Tiefseebergbaus? Wenn ja, wie sieht diese aus und wie schätzen sie die Erfolgschancen ein, dass diese Forderung auch durchgesetzt wird?
Mit besten Dank für ihre Antwort.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Tiefsee gehört zu den letzten vom Menschen weitestgehend unberührten Regionen dieser Erde. Tiefseebergbau würde die sowieso bereits unter Druck stehenden Meere weiter belasten und die empfindlichen Ökosysteme unwiederbringlich zerstören. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Tiefsee zu den am wenigsten erforschten Gebieten der Erde zählt.
Die Bundesregierung erklärte bei Verhandlungen im Rahmen des Rates der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB bzw. ISA), dass sie bis auf weiteres keine Anträge auf kommerziellen Abbau von Rohstoffen in der Tiefsee unterstützen wird. Denn das vorhandene Wissen und der Stand der Forschung reichen nicht aus, um ernsthafte Umweltschäden durch Tiefseebergbau ausschließen zu können. Deutschland wirbt zudem bei den Mitgliedstaaten des Rates dafür, ebenfalls keine Anträge auf Abbau zu unterstützen. Denn eine formale Unterstützung von Abbauanträgen durch einen Mitgliedstaat des UN-Seerechtsübereinkommens ist zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen eine Abbaugenehmigung der Internationalen Meeresbodenbehörde erhält.
Die völkerrechtliche Grundlage zur Steuerung des Tiefseebergbaus bildet das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ von 1982 in Verbindung mit dem Durchführungsübereinkommen zum XI. Teil des SRÜ von 1994). Die Kontrolle und das Management über die entsprechenden Gebiete unterstehen der IMB. Diese hat für die Erkundung bereits entsprechende Vorschriften verabschiedet, die rechtlichen Vorgaben für Abbauvorhaben werden aber nach wie vor noch diskutiert.
Gerne verweise ich Sie zudem auf eine Pressemitteilung des BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/schutz-der-meere-deutschland-unterstuetzt-bis-auf-weiteres-keinen-tiefseebergbau
Freundliche Grüße
Chris Kühn