Frage an Christian Kühn von Rolf K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Kühn,
selbstverständlich sind Sie als Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz über „Luftqualitätsmessungen“ des Landesumweltamtes (LUBW) und des Bundes informiert und derzeit wegen der „sich jagenden“ Meldungen über Straßensperrungen und dergleichen sicher auf dem laufenden.
Meine Fragen an Sie:
Haben Sie sich schon mal eine „Messstation des LUBW im städtischen oder ländlichen Hintergrund“ angesehen?
Haben Sie schon mal die Liste der „Spotmessungen“ der vergangenen Jahre angesehen und verglichen?
Sind Sie der Überzeugung, dass die Messungen des LUBW in Übereinstimmung mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz an den da beschriebenen Standorten durchgeführt werden?
Halten Sie es für möglich, dass Messungen auch an Orten durchgeführt werden, die nicht o.a. Verordnung entsprechen und evt. ein „geschöntes“ Ergebnis abgeben.
Haben Sie Interesse daran, einmal unser sehr schönes Baden-Baden zu besichtigen und dabei auch die Messsttion „Aumattstraße“ aufzusuchen und zu beurteilen?
Ich freue mich über Ihre freundlichen Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
R. K.
PS: Zum Thema hat sich unter „abgeordntenwatch“ sogar schon mal „im Gottvertrauen, es möge alles richtig sein“ der Umweltminister Herr Franz Untersteller und die Abgeordnete des Landtages BW Frau Bea Böhlen sehr interessant geäußert. Der Herr Ministerpräsident und der Herr Verkehrsminister scheinen noch Ferien zu machen - oder in der Überlegensphase zu sein.
Frage 1: Haben Sie sich schon mal eine „Messstation des LUBW im städtischen oder ländlichen Hintergrund“ angesehen?
"Ja."
Frage 2: Haben Sie schon mal die Liste der „Spotmessungen“ der vergangenen Jahre angesehen und verglichen?
"Ja."
Frage 3: Sind Sie der Überzeugung, dass die Messungen des LUBW in Übereinstimmung mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz an den da beschriebenen Standorten durchgeführt werden?
"Die Aufstellung der Messstationen erfolgt nach klaren, europäischen Vorgaben, die ins deutsche Recht übertragen wurden. Unter Umständen kann es wenige Einzelfälle geben, in denen aufgrund der baulichen Veränderung einer Kreuzung eine Messstation beispielsweise nicht mehr exakt den Mindestabstand einhält."
Frage 4: Halten Sie es für möglich, dass Messungen auch an Orten durchgeführt werden, die nicht o.a. Verordnung entsprechen und evt. ein „geschöntes“ Ergebnis abgeben.
"Wie oben schon angesprochen, gibt es klare Regeln hinsichtlich des Standorts der Messstation. Die EU-Luftqualitätsrichtlinie hat die Philosophie, dass die NOx-Grenzwerte überall eingehalten werden müssen, wo sich Menschen aufhalten. Demgemäß müssen die Messungen insbesondere auch in Bereichen durchgeführt werden, in denen die höchsten Belastungen auftreten. Die Forderung, man soll nur im Hintergrund messen, ist daher irreführend. Umgekehrt ist es so, dass man von einer unproblematischen Gesamtsituation ausgehen kann, wenn an verkehrsnahen Stellen die Grenzwerte unterschritten werden. Die Hintergrundmessungen, die u.a. in Seitenstraßen stattfinden, haben vor allem den Zweck, die Quelle der Stickoxidüberschreitungen zu ermitteln."
Frage 5: Haben Sie Interesse daran, einmal unser sehr schönes Baden-Baden zu besichtigen und dabei auch die Messsttion „Aumattstraße“ aufzusuchen und zu beurteilen?
"Aus terminlichen Gründen werde ich Ihr Anliegen dem zuständigen Bündnis 90/Die Grünen-Abgeordneten für Baden-Baden gerne weiterleiten."
Herzliche Grüße
Chris Kühn