Frage an Christian Kühn von Simon B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kühn
Sie haben in der heutigen (18.04.2018) Plenardebatte (TOP 2) erwähnt, dass Sie am Morgen an einem parlamentarischen Frühstück teilgenommen haben.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Wer war der Veranstalter des Parlamentarischen Frühstücks und wer hat dieses finanziert?
Handelt es sich hier um einen geldwerten Vorteil und werden Sie diesen bei der Steuerjahreserklärung angeben?
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Frage an mich. Gerne beantworte ich Ihnen diese.
Bei dem parlamentarischen Frühstück handelte es sich um eine Veranstaltung des Verbändebündnisses „Wohneigentum“, das dazu eingeladen hatte, die neue Studie des Pestel Instituts „Wirkung der Wohneigentumsförderung und mögliche Beiträge des Wohneigentums zur Alterssicherung“ vorzustellen. Dazu waren Abgeordnete aller Fraktionen eingeladen, die in dem Themenfeld Bauen, Wohnen, Finanzen oder Steuerpolitik arbeiten. Dieses Frühstück wurde vom Verbändebündnis „Wohneigentum“ finanziert.
Die Annahme von Spenden oder geldwerten Zuwendungen sowie Einnahmen aus Nebentätigkeiten sind im Abgeordnetengesetz (AbgG) bzw. in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages (VR) geregelt. Mitglieder des Bundestages sind zur Annahme von geldwerten Zuwendungen in Form von Teilnahmen an Veranstaltungen zur politischen Information und zur Darstellung der Standpunkte ihrer Fraktion – wie es auch das oben genannte Frühstück war – berechtigt (§ 4 Absatz 5 VR).
Herzliche Grüße
Chris Kühn