Frage an Christian Kühn von Leo K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kühn,
mein Name ist Leo und bin 17 Jahre alt. Als ich 2014 für ein Jahr in Amerika war, sah ich, dass man dort bereits mit 16 Jahren Blut spenden darf. Ich fragte mich sofort, warum wir in Deutschland erst mit 18 Jahren Blut spenden können und recherchierte dazu im Internet: Laut Gesetz stellt Blutspenden eine Körperverletzung dar. Doch eindeutige Nachteile für minderjährige Spender konnte ich zunächst nicht finden.
Darüber sprach ich auch mit einigen Ärzten. Manche wussten nicht, ob es Nachteile für jugendliche Spender gibt. Andere wiederum meinten, es könnte ggf. dem Wachstum schaden. Es stellte sich jedoch heraus, dass es keine wissenschaftlichen Fakten darüber in Deutschland gibt. Ich gründete somit eine Petition die eine Durchführung einer Studie, die die Vor- und Nachteile einer Blutspende ab 16 Jahren wissenschaftlich erörtert. Ich möchte mit dieser Petition Jugendlichen die Möglichkeit geben anderen Menschen zu helfen. Blut rettet Leben und das ist für mich wichtig weil ich jemand anderem das Leben retten kann, deswegen versuche ich viele Argumente zum Thema Blutspenden ab 16 Jahren zu bekommen. Die Petitionswebseite: www.blutab16.de
Es wäre sehr nett wenn sie die Petition Unterschreiben.
Wie Sie vielleicht wissen braut eine Petition viele Unterschriften um etwas bewegen zu können, dazu möchte ich sie fragen ob sie einigen Menschen von dieser Petition erzählen könnten.
Ich würde mich sehr freuen wenn wir ein Bürgergespräch machen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Leo Konrad
Sehr geehrter Herr Konrad,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Blutspende ab dem 16. Lebensjahr.
Ein genereller Ausschluss von Minderjährigen von der Blutspende besteht nicht. Laut einer EU-Richtlinie (2004/33/EG) dürfen 17-Jährige auch mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern Blut spenden.
Wie Sie richtigerweise schreiben, stellt die Blutspende einen körperlichen Eingriff respektive eine Körperverletzung dar, da sie zu den invasiven ärztlichen Heileingriffen zählt. Solch ein Eingriff verlangt nach deutschem Recht die Einwilligung der Patientin/des Patienten bzw. in diesem Falle der Spenderin/des Spenders, die den Arzt oder die Ärztin vom Tatbestand einer Körperverletzung freispricht. Daraus resultiert die rechtliche Frage der Einwilligungsfähigkeit von Minderjährigen, denn das Bürgerliche Gesetzbuch spricht von einwilligungsfähigen Volljährigen.
Davon zu trennen ist die Frage der medizinischen Eignung bzw. der medizinischen Risiken für minderjährige Spenderinnen und Spender. Meines Wissens gibt es bislang keine eindeutigen Befunde. Mir sind Berichte z.B. aus dem Ärzteblatt bekannt, dass die Zahl der Komplikationen bei einer Senkung des Alters für Blutspende von 18 auf 16 Jahre zugenommen hat. Ob es einen kausalen Zusammenhang gibt, kann ich allerdings nicht beurteilen. Hier mangelt es an wissenschaftlichen Untersuchungen, die das international vorhandene Wissen auswerten. Solch eine Studie wäre sicherlich sehr sinnvoll.
Hinsichtlich einer Rechtsänderung wären die richtigen Adressaten die EU-Kommission bzw. die Bundesregierung. Dessen ungeachtet bleibt es unabhängig von der konkreten Rechtslage auch in Zukunft eine Einzelfallentscheidung, ob jemand für eine Blutspende infrage kommt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Chris Kühn