Frage an Christian Kühn von Bernhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kühn,
Über TTIP, CETA und TiSA wird ja zur Zeit viel gesprochen und man kann sich inzwischen - wenigestens im Internet - einigermaßen informieren.
Zu einer Sache aber möchte ich gerne meine Abgeordneten befragen:
Was halten Sie von der "Sperrklinkenklausel"?
Mit Spannung sehe ich Ihrer Antwort entgegen und danke Ihnen schon jetzt dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Stillstands- und Sperrklinkenklauseln sorgen für offene Märkte und für eine privatwirtschaftliche Organisierung wichtiger Dienstleistungen. Denn einmal liberalisierte Dienstleistungen können nicht mehr in die öffentliche Hand zurückgeführt werden. Hat eine Stadt z.B. ihre Abfallentsorgung privatisiert, und ist dieser Bereich von einer Stillstandsklausel erfasst, könnte die Rekommunalisierung erschwert werden oder gar nicht mehr möglich sein. Unter den Abkommen wird dementsprechend die Kontrolle von grundlegender Daseinsfürsorge verschoben – weg von kommunaler, gemeinwohlorientierter Hand hin zu profitorientierten Konzernen. Dies steht im großen Widerspruch zum derzeitigen Trend, der die Rekommunalisierung von privaten Sektoren verfolgt. Ein aktuelles Beispiel ist die Privatisierung der Wasserversorgung, die verstärkt rekommunalisiert wird und sogar durch die europäische Bürgerinitiative „Right to water“ bestärkt wird.
Stillstands- und Sperrklinkenklauseln richten sich gegen die Ausweitung des Handlungsspielraumes von Städten und Gemeinden, tragen zur Deregulierung sowie Entdemokratisierung bei, schränken massiv unsere Freiheit ein und treiben die Privatisierung voran. Daher lehnen wir Grünen diese Klauseln strikt ab.
Mit freundlichen Grüßen
Chris Kühn