(...) Die Beratungsarbeit verlangt einen geschützten Raum, der es den Eltern ermöglicht, sich vertrauensvoll zu offenbaren, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Informationen gegen ihren Willen durch die Jugendhilfe an das Gericht weitergegeben werden. Die Brückenfunktion der Jugendhilfe, durch Unterstützung der Eltern beim Aufbau neuer Kommunikationsmöglichkeiten nach der Trennung und Scheidung zur Entlastung von Kindern und Jugendlichen beizutragen, würde durch eine Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren in der bislang üblichen Form der Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme oder gar durch die Unterbreitung eines Entscheidungsvorschlages zur Regelung der elterlichen Sorge vereitelt. (...)