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Christian Hirte
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Christian Hirte von Wilfried M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hirte,

Ihre Antwort vom 10.9.10 (1) war recht ausführlich, doch warum auch immer praktisch völlig am Thema vorbei.
Das erstaunt, sind Sie doch Jurist.

Mir ging es doch um die öffentliche Propaganda für annehmbar kriminelle Handlungen (§ 203 Abs. 2 S. 1 StGB) von Familienrichtern, wenn diese unbefugt Privatgeheimnisse verletzen, indem sie das Jugendamt mit Kopien sämtlicher Anwaltschreiben und Gutachten versorgen, obwohl in § 17 Abs. 3 SGB VIII die wenigen Daten erschöpfend genannt sind, welche die Behörde für ihr Tätigwerden benötigt: 1. Rechtshängigkeit, 2. Namen und 3. Anschriften der Parteien.

Für weitere Übermittlungen gibt es keine Befugnisnorm. Die Jugendamtsmitarbeiter müssen benötigte Daten selbst beim Betroffenen - mit dessen Einverständnis bei Dritten - erheben: §§ 61 ff SGB VIII.

Richter beginge also strafbare Handlungen mit der Übermittlung weiterer Daten/ Privatgeheimnisse ohne Einwilligung der Betroffenen (2). Jugendämter haben keine Befugnis für die Auswertung sowie Aufbwahrung / Speicherung von Gerichtsunterlagen.

Können Sie in Erfahrung bringen, welche Personen genau in Thüringen die ominösen "fachlichen Empfehlungen zur Kooperation" verantworten?

Ich sehe darin weiterhin eine gem. § 111 StGB strafbare öffentliche Ermutigung an Richter und Jugendamtsleute, Straftaten zu begehen bzw. ungesetzlich zu handeln. Vgl. Sie bitte zur Rechtslage Ausführungen des Landesbeauftragten für den DS in Bayern (3).

Entspricht es denn Ihrer Auffassung vom Rechtsstaat, daß Ihr Richter mit der Exekutive "kooperiert"?

Haben Sie Interesse, die Gruppe Scientologyabwehr zu unterstützen?

Mit frdl. Gruß
W. Meißner
Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/christian_hirte-575-37654--f263900.html#q263900
2) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_view/36-prof-kunkel?tmpl=component&format=raw
3) http://maennerpartei.eu/index.php/downloads/doc_view/257-051129bayrdatenschutzbeauftragteranwmbroschuere?tmpl=component&format=raw

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

Sie erwarten von mir offenbar Auskünfte, Einschätzungen und juristische Bewertungen, zu denen ich nicht in der Lage und auch gar nicht befugt bin. Sie haben mir mittlerweile auch zahlreiche weitere eMails zu ähnlichen Themen geschickt. Meine Antwort haben Sie auch über diesen Weg erhalten.

Ich möchte auch diese öffentliche Gelegenheit nutzen, um Ihnen nochmals zu antworten, dass ich Ihre generelle Einschätzung unseres Rechtsstaates und zahlreicher Behörden nicht teile und tolerieren möchte. Ich kann beim besten Willen keine "totalitären" Entwicklungen erkennen, wie Sie in Ihrer 1. Frage geschrieben haben.

Christian Hirte

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