Frage an Christian Gunkel von Henning H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gunkel,
dem Vernehmen nach soll auf Drängen der Post AGn nach Vorlage durch Bundesregierung der Bundestag das BundesanstaltPost Gesetz novelliert haben. Im Zuge dieser Novellierung sollen die Beiträge der Postbeamtenkrankenkasse kontinuierlich jährlich um 3,4 % steigen und dies obwohl die Leistungen eng verknüpft mir den Beihilfeleistungen und dem SGB reduziert wurden und werden. Hierdurch werden die Postunternehmen, entgegen der bisherigen gesetzlichen Reglungen (aus der Postreform II) Ausgleichzahlungen zu leisten hatten,auf Kosten der Beitragszahler entlastet. Ihre Meinung dazu würde mir als Bürger aus Ihrem Wahlkreis, der sich noch entschlossen hat, wen er wählen soll, interessieren. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Heise
Im Zuge der Postreform II wurde zum 31.12.1994 die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) geschlossen. Dies heißt, dass seit diesem Zeitpunkt die PBeaKK keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt. Die Postnachfolgeunternehmen, also die Deutsche Post AG, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Postbank AG, wurden gesetzlich verpflichtet, die aus der Schließung der Kasse entstehenden Kosten zu tragen.
Diese Kosten entstehen dadurch, dass die Schließung eine über die demografische Entwicklung hinausgehende Überalterung des Mitgliederbestandes zur Folge hat. Die bisherige Regelung sah nun vor, dass am Jahresende die Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der PBeaKK anteilmäßig durch die Postnachfolgeunternehmen getragen werden musste.
Dies führt aber absehbar dazu, dass die Postnachfolgeunternehmen nicht nur die schließungsbedingten, sondern auch die demografisch bedingten Kosten zu tragen haben. Deshalb haben im vergangenen Jahr Verhandlungen über eine Reorganisation der Finanzierungsbasis der PBeaKK zwischen den Postnachfolgeunternehmen und der Gewerkschaft ver.di stattgefunden. Am Ende der Verhandlungen stand eine Einigung, die folgende Eckpunkte umfasst:
- Die Postnachfolgeunternehmen stellen einen Einmalbeitrag von 525 Millionen Euro bereit, um niedrige Beiträge bis zum Jahr 2084 (das ist das Jahr, in dem voraussichtlich das letzte Mitglied ausscheiden wird) zu gewährleisten. Dieser Betrag wird als Sondervermögen der PBeaKK angelegt, in der Folge mit Zins und Zinseszins auf ca. 1,8 Milliarden Euro anwachsen und der langfristigen Finanzierung der Krankenkasse dienen.
- Bis zum Jahr 2009 wird eine jährliche Beitragssteigerung von 3,4 Prozent festgeschrieben. In den Jahren 2009 bis 2018 darf der Beitrag im Durchschnitt ebenfalls 3,4 Prozent nicht überschreiten.
- Sollte aufgrund der Ausgaben der Kasse ein höherer Beitragsanstieg erforderlich sein, müssen die Postnachfolgeunternehmen diese Kosten übernehmen.
Dieses Verhandlungsergebnis ist für die Versicherten ausgesprochen günstig. Es sorgt für dauerhafte Beitragsstabilität. Keine vergleichbare private Krankenkasse verfügt über einen solchen umfangreichen Kapitalstock wie die PBeaKK. Die vereinbarten Beitragserhöhungen von jährlich 3,4% sind sehr moderat.
Damit das Verhandlungsergebnis umgesetzt kann, war Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes erforderlich. Diese Änderung wurde im Juni durch den Deutschen Bundestag mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU/CSU beschlossen. Der Bundesrat hat zugestimmt.