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Christian Görke
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Frage von Angela M. •

Sehr geehrter Herr Görke, halten Sie das Verfahren zur Ansiedlung von Red Bull in Baruth/Mark für rechtsstaatlich durchgeführt?

- als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des FNP-Änderungsverfahren wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Gesamt FNP-Verfahrens herangezogen. Die damals eingereichten Einreden (knapp 300 Stück, wie die Märkische Allgemeine Zeitung im Mai 2023 berichtete) werden jedoch nicht berücksichtigt. Quelle: Begründung zum Beteiligungsverfahren zur FNP-Änderung für den BP "Brandenburger Urstromquelle" - Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung https://www.stadt-baruth-mark.de/bekanntmachungen/index.php

- Der Verfasser des Lärmgutachtens erwähnt, dass für das benachbarte Erholungsgebiet strenge Lärmobergrenzen gelten müssten. Diese werden jedoch nicht berücksichtigt. Häuser innerhalb des Ortskerns (z.B. Radeländer Str. 10, 15837) sind angeblich "Randlage Außenbereich". Quelle: Korrespondenz zwischen Stadt Baruth/Mark dem Akustiklabor Berlin und dem LfU, https://fragdenstaat.de/anfrage/schallrahmenplan-baruth-bernhardsmueh/

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Sehr geehrte Frau M.,

Ich halte das Verfahren zur Ansiedlung von Red Bull in Baruth/Mark für problematisch. Es mangelt an Transparenz und demokratischer Mitbestimmung, da frühere Einwendungen von Bürgern bei der Änderung des Flächennutzungsplans nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dies wirft ernsthafte Fragen zur Legitimität des Verfahrens auf.

Darüber hinaus sind die ökologischen Bedenken hinsichtlich der Nutzung von Grundwasserressourcen und der Lärmemissionen für angrenzende Erholungsgebiete nicht zu vernachlässigen. Zwar ist die Schaffung von Arbeitsplätzen positiv, doch muss dies immer mit sozialen und ökologischen Interessen abgewogen werden.

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