Frage an Christian Görke von Ralph K. bezüglich Verkehr
Wird Die LINKE ihre Zustimmung zu weiteren Darlehen, Eigenkapitalerhöhungen oder eigenkapitalähnlichen Zahlungen oder sonstigen Zuwendungen an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH oder eine Genehmigung zur Aufnahme fremder Mittel zur Fertigstellung des Flughafens BBI davon abhängig machen, ob das Nachtflugverbot am BBI auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ausgeweitet wird?
Ich bitte um eine eindeutige Antwort mit "Ja" oder "Nein".
Danke.
Sehr geehrter Herr Krech,
DIE LINKE setzt sich sowohl für das Nachtflugverbot am BER in der Zeit von 22 bis 6 Uhr als auch für die Realisierung des planfestgestellten Schallschutzes ein. Leider vertreten die FBB-Gesellschafter Bund und das Land Berlin bisher eine andere Auffassung bezüglich des Umfanges der Nachtruhe am Großflughafen. Das Land Brandenburg wie auch die brandenburgische LINKE strebt nach wie vor ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr bzw. setzt sich für eine Kompromisslösung zur Erweiterung der Nachruhe-Regelung ein. Allerdings kann aus meiner Sicht der Erfolg bzw. Misserfolg in dieser Frage nicht zum K.O.-Kriterium für den BER werden. Eine milliardenschwere Investruine BER ist weder politisch noch finanziell gegenüber den Steuerzahlern zu verantworten.
Ich will, dass der BER schnellstmöglich funktionstüchtig ans Netz geht, der Schallschutz bis dahin wie höchstrichterlich festgelegt, fertig ist und die Kosten begrenzt werden. Der Landeshaushalt ist nicht der Selbstbedienungsladen der FBB.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Görke